Anhörungsvermerk vom 17.08.2020 der Amtsrichterin:
Am Nachmittag suche ich Herrn Mossner auf der Station D34 auf.
Ich stelle mich und mein Anliegen vor.
Herr Mossner erklärt sofort, dass er keine Hilfe wolle. Man wolle ihn entmündigen und man habe hier auch schon von der Carl-Jaspers – Klinik gesprochen. Er gehe nicht in die Karl jaspers Klinik. Er lebe nicht nach den Normen anderer. Das aber sei seine Sache. Es sei richtig , dass es ihm gesundheitlich im Moment nicht gut gehe. Er wolle sich jetzt weiter erholen und dann am Samstag eigenen Wunsch entlassen werden. Er wollte ich wieder nach Hause. Es sei richtig, dass Nachbarn jetzt helfen würden und auch bei ihm zu Hause was machen würden. Teilweise sei das gut gemeint, teilweise wolle man ihn aber auch nicht mehr da wohnen lassen. Das sei aber seine Sache. Ich erkläre ihm, dass er aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes Hilfe benötige. Ich stimme ihm zu, dass es grundsätzlich jedem freistehe, wie er lebe. Er benötige aber Hilfe. Er erklärt wieder, dass er so eine Hilfe nicht brauche. Er wolle Hilfe; das wolle er aber dann klären. Er wolle sich auch nicht auf eine auf meine Erörterung einlassen. Er wolle alles schriftlich haben. Ich versuche ihnen den Antrag auf Eilbetreuung und die Diagnose zu erklären . Dabei unterbricht er mich immer wieder und erklärt, dass er das schriftlich haben wolle. Er überlege auch schon sich einen Anwalt zu nehmen wegen der Anschuldigung, dass bei ihm alles verwahrlost sei. Das sei nicht der Fall. Es sei ihm jetzt auch alles zu viel. Er müsse sich um seine Gesundheit kümmern:
Es gelingt mir nicht ihm in Ruhe die Betreuung zu erklären ich verabschiede mich mit dem Hinweis, dass ich einen Betreuer vorbeischicken würde, der mit ihm besprechen können, ob er Hilfe benötige und in welcher Form.
Im Anschluss spreche ich noch mit Frau XXXX (Mein Hinweis: Ärztin aus der Ammerlandklinik) . Diese erklärt, dass die Karl – Jaspers Klinik nicht Thema sei. *) Sie habe aber den Verdacht einer beginnen demenziellen Entwicklung. Dies wollte sie noch psychiatrisch abklären. Sie gehen von einem Hilfebedarf aus. Auch so eine Entlassung am Samstag nicht vertretbar.
Ich erkläre der Ärztin , dass bei EInwilligungsfähigkeit eine Betreuungsbestellung gegen den ausdrücken Willen nicht möglich sei. Voraussichtlich würde ich aber noch ein Betreuer zu Herrn Mossner schicken, der die Angelegenheit mit diesem besprechen können.
Amtsrichterin
Mein * Hinweis:
Wer hat den „Vorschlag“ ( Unterbringung in der Carl – Jaspers Klinik) zur Diskussion gestellt?
Da der Mann meiner Cousine mich nach meiner Rückkehr (Febr. 2021) beschimpfte und mir empfohl, einen guten Psychiater zu nehmen, deutet alles darauf hin, dass hier die Quelle zu vermuten ist.
Er ist nicht bereit, mir Auskunft darüber zu geben, mit welchen Personen er Kontakt aufgenommen hat.
So hat er jedoch mit Unterstützung bzw. Aufforderung meines Bruders die Rechtsanwältin meines Bruders aufgesucht, um selbst die Betreuung zu übernehmen!
Anmerkung zur -> zeitlichen Reihenfolge
17.08.2020 obiger Anhörungsvermerk