Gutachten

Anhand seines schriftlichen Gutachtens kommentiere ich die verleumderische Aussagen von Amtsarzt Dr. K.

 

Vorweg:
Die zeitliche Reihenfolge ist nicht korrekt!
Der Amtsarzt betrat unaufgefordert meine Wohnung und zog auch sofort einen Stuhl zu sich und wollte nach dem er sich lediglich mit Namen und Beruf „Amtsarzt“ mit seinem Verhör beginnen.
I

Datum: 18.02.2021
XXXXXX –steht für den Namen des Berufsbetreuers Thomas. N. aus Rastede
Druck grau kursiv –  Originaltext aus dem Gutachten

 

Auf Anforderung des Amtsgerichts Westerstede vom 5. Februar 2021 erstatte ich das folgende psychiatrische
Gutachten.
Im August 2020 nahm eine Bekannte des Herrn Mossner mit dem hiesigen Sozialpsychiatrischen Dienst Kontakt auf und gab an, dass sie sich große Sorgen um ihn machen. Er habe sich psychisch verändert.
Er schimpfte immer über den sogenannten XXXXhof (im Original vollständiger Name!) , insbesondere über dessen Besitzer, den er auf wegen irgendwelcher Dinge anzeigen wolle. Die sonst sehr gute Freundschaft zu Personen in seiner Umgebung sei durch viele böse Briefe und Vorwürfe des Herrn Mossner sehr belastet. Man vermute, dass er psychisch erkrankt sei.

Herr Mossner wurde von der zuständigen Sozialarbeiterin zu Hause nicht angetroffen. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass er körperlich schwer krank in der Ammerland Klinik gekommen war. Im weitern Verlauf sei dann eine Herzklappen-OP erfolgt und der Betroffene in ein künstliches Koma versetzt worden.

In einem Schreiben vom 11. Februar 2021 erklärte der vorläufige Betreuer, Herr XXXXXXX, dass Herr
Mossner der Meinung sei, die Betreuung müssen nicht verlängert werden, äusserte aber im weitern Gespräch,
dass Herr XXXXXX  als Betreuer auch “weitermachen” könnte.

Was soll dieses Geschwätzt?
Ich dachte, dass der Amtsarzt von der Richterin beauftragt worden sei. Mit dieser Schilderung eröffnet der Amtsarzt einen neuen Aspekt:
Seine Schilderung verletzt m. E. gleich mehrere Grundsätze der Verschwiegenheit:

        • Er grenzt für mich die Anzahl der Bekannten zahlenmäßig sehr ein.
          Also war es eine weibliche Person? Es bleiben noch ca. 80 Personen übrig.
          Unter Berücksichtigung der Nennung des vollständigen Namens des Bauern-Hofes  reduziert sich der Bekanntenkreis bereits auf nur 12 Personen.
          Und die üble Nachrede, dass ich jemanden anzeige wolle, reduziert die Anzahl auf lediglich 5 Personen.
          Auch hier liegt ein fundamentaler Aussagefehler vor: Ich habe in meinem Leben noch niemanden vor 2020 angezeigt und ich wollte mich selber anzeigen, was von hoher Verantwortungsbewusstsein zeigt.
          Alle 5 Personen erhalten dieses Schreiben und ich hoffe, dass sich diese besorgte Person dazu bekennt:
          Sie konnte ja nicht ahnen, dass dann so ein unfreundlicher, unhöflicher Amtsarzt dieses noch zum Besten gibt.

Ich würde jeden davon abraten, diesem Meldebeispiele zu folgen und beim Sozialpsychiatrischen Dienst andere „verleumden“!

 

„Herr XXXXXXX selbst sei der Meinung, dass die Betreuung unbedingt weitergeführt werden müsste.“

Auch hier vermischt der Amtsarzt die zeitliche Reihenfolge.
Gleich zu Anfang, wollte ich wissen, wer eine Verlängerung der Betreuung wünschte und der Amtsarzt gab mir keine Antwort.

„Eigene Untersuchungen:
In einem Telefonat am 16 Februar 2021 erklärte Herr XXXXXX, Herr Mossner sei nach einer Herz OP im Koma gewesen. Bakterien in der Blutbahn hätten eine Herzklappe geschädigt, die dann habe operiert werden müssen.
Herr Mossner habe eine Reha durchlaufen und sei “immer besser geworden”.

Bis ich erfuhr, dass der Betreuer bzgl. meiner Anamnese mich und meine Eltern als psychisch belastet darstellt.
Am 15.05.21 stellte ich -> Strafanzeige wg. Rufmord/übler Nachrede.

„Inzwischen sei er in sein eigenes Haus zurückgekehrt, habe auf Herrn XXXXXX aber einen merkwürdigen Eindruck gemacht, so dass Herr XXXXXXX nicht sicher sein, ob Herr Mossner wirklich zurecht komme.
Wir verabreden einen gemeinsamen Besuch am Mittwoch des 16. Februar 2021.“

Der Amtsarzt verabredete mit dem Betreuer also einen Termin.  Als ich mich beim Betreuer nach Abgang des Amtsarztes noch mal beschwerte, dass man mich hier unangemeldet überfallen habe, da hat mich der Betreuer einmal wieder angelogen.
Er war der Meinung, dass das Treffen rein zufällig sich ereignet habe.

Nein! So weit ich den Betreuer kennengelernt habe, hat er bewusst das Treffen verschwiegen und eine stärkere Auseinandersetzung  erwartet. Aber ich bin ja paranoid!!

„Ich stellte mich mit Namen und Beruf vor und erläuterte den Zweck meines Besuches. Herr Mossner verstanden worum es ging und äusserte sich sehr ungehalten darüber, dass ihm der Besuch nicht angekündigt worden war. Im übrigen habe die Richterin ihm erklärt, dass die Betreuung, wenn er sie nicht mehr wolle, nach einem halben Jahr ablaufe. Und er wolle sie nicht mehr. Er verstehe also nicht was ich von ihm wolle.
Ich geklärt ihm mehrmals geduldig, dass ich vom Amtsgericht Westerstede mit der Begutachtung beauftragt worden sei und es darum gehe, ob eine längerfristige Betreuung eingerichtet werde.
Herr Mossner verbrachte nun eine gewisse Zeit damit, sehr wortreich in unfreundlichem, aber letztlich doch noch so ein angemessen Ton deutlich zu machen, dass er auf keinen Fall eine Betreuung wünsche und das Dinge, der Herr XXXXXXX angeblich über seine Eltern gesagt habe, dazu geführt hätten, dass ein Arzt im Krankenhaus von der Schizophrenie geredet habe. Diesen “Vorwurf” weise er entschieden zurück.“

Was denn nun`?
“ sehr wortreich in unfreundlichem, aber letztlich doch noch so ein angemessenen Ton deutlich zu machen,“
unfreundlich oder im angemessenen Ton??????
Der Amtsarzt philosophiert bzw. “ eiert“ mehrfach in seiner Ausdrucksweise herum.

  • Aus einem Arztbericht auf der REHA – Station:
    Biografie, berufliche und soziale Anamnese:
    Der Berufsbetreuer hat folgende Angaben zur sozial Anamnese gemacht:
—> Anamnesebericht in einem Arztbericht:

Zitat aus dem Gutachten:
„Nach einer Weile machte ich dann meinerseits mit klaren Worten deutlich, dass ich vom Gericht beauftragt worden sein, ihn zu untersuchen und nicht die Absicht hätten weitere Vorwürfe anhören oder mich mit ihm zu streiten.“


Nein! nicht “ mit klaren Worten“.

Ich habe ihn lediglich gefragt, wer denn eine Fortsetzung der Betreuung wünsche. Er hat mir keine Antwort gegeben! Wahrscheinlich, weil der eigentliche Veranlasser, der ehemalige Schaf- oder Schweinezüchter (mein Betreuer) direkt schweigend neben ihm saß.

Hinweis: (Schreiben vom Amtsgericht vom 5.02.2021 an mich) Zitat:
Die Betreuung endet zum 7.03.2021 automatisch. Wenn eine Betreuung über diesen Termin hinaus gerwünscht wird, ist das erforderliche Gutachten notwendig”.
Also wenn … erwünscht! und Wer wünschte es sich? Diese Frage wurde von dem “Feld- Wald und Wiesen- Doktor” nicht beantwortet!
So bezeichne ich ihn, denn er hat mir keine Auskunft auf meine Frage nach dem Doktortitel gegeben.

Stattdessen unterstellt er mir indirekt, dass ich mit ihm streiten wollte. Doch in einem Protoll der Amtsrichterin (aufgrund eines mit mir geführten Telefonates) erwähnt die Amtsricheterin ausdrücklich, dass eine vorzeitige Beendigung der Betreuung (Febr. 21)  auch möglich wäre, wenn ich es wünschte.

„Darauf reagierte Herr Mossner, indem er wenigstens ein stückweit einlenkte und sich auf ein Gespräch ein lies.
Er erklärte, er wolle in seinem Haus bleiben, schäme sich wegen seiner Colitis ulcerosa. Besonders auf Aufregung reagierte er mit Durchfall.

Man habe bei ihm eingebrochen.“

Dieser Einbruch wurde vom Betreuer nicht bei der Polizei gemeldet.  Dieser Betreuer will dann für meine Vermögen sorgen?
Sowohl der Amtsarzt als auch der Betreuer hätten meine akzuelle  Information hinterfragen müssen, doch werteten meine Feststellung als ein weiteres Beispiel meiner paranoiden Einstellung. Selbst der Amtsarzt spricht ja von Wahnvorstellungen und seine Aussagen werden stets negativ gegen mich verwendet.
Er hätte auch berichten können, dass ich meine Umgebung bereits so real wahr nehme, dass ich sogar den Einbruch in meine eigentliche Wohnung habe feststellen können, was selbst der Berufsbetreuer nicht als —> EInbruch erkannt hatte.
Anmerkung: juni 2022
Vielleicht sogar vorsätzlich!

„Sein Bruder habe auch die Betreuung übernehmen wollen, um “die Überhand zu bekommen”.
Herr Mossner sei vor längerer Zeit bei einem Notar gewesen, der ihn “über den Tisch haben ziehen wollen”.
Das habe bei ihm die bereits erwähnte Darmentzündung ausgelöst.
Der Mann seiner Cousine agierte auch hinter seinem Rücken gegen ihn.“

-> dazu meine Verlinkung auf klärende Details

Sowohl der Betreuer als auch der Amtsarzt haben wohl die falschen Personen interviewt, um sich ein “Bild von meiner Person” zu machen.
Aufgrund meiner Aussagen bin ich also schon paranoid!

Denn alle Beurteilungen zu meiner Person, welche schon den Strafbestandes von Rufmord erfüllen, deuten auf Aussagen hin, die ich seit Jahren sowohl von meinem Bruder, dem Herrn Klaus D. und auch insbesondere von einem Bewohner des Weges “Im Himmel” seit über 20 Jahren gewohnt bin.

Die Ananderreihung  meiner folgenden Aussagen (Absätze von mir mit • markiert)

  • Man habe bei ihm eingebrochen.“
    -> Einbruch
  • „Sein Bruder habe auch die Betreuung übernehmen wollen, um “die Überhand zu bekommen”.
  • Herr Mossner sei vor längerer Zeit bei einem Notar gewesen, der ihn “über den Tisch haben ziehen wollen”.
    Das habe bei ihm die bereits erwähnte Darmentzündung ausgelöst.
  • Der Mann seiner Cousine agierte auch hinter seinem Rücken gegen ihn.“
    —> Beispiele

sollen dem Leser wohl suggieren, dass die Diagnose „psychisch erkrankt“ (paranoid) richtig ist.

Dabei hätte er meine Information/Aussage, dass bei mir eingebrochen worden sei, überprüfen können und müssen, bevor er diese Information in Möglichkeitsform hier in seinem Gutachten zu Protokoll gibt.
Auch der Berufsbetreuer hätte sofort reagieren müssen und diese Mitteilung überprüfen können, doch beide Herren waren nur darauf bedacht, mich als unglaubwürdig mit paranoiden Gedanken hinzustellen.
Dass Amtsarzt sowohl Berufsbetreuer meine Mitteilung über den Einbruches nicht weiter verfolgt haben, das grenzt  m.E. schon an einen Strafbestandteil vonStrafvereitelung 🙂

Zumindest war zu dieser Zeit der Berufsbetreuer noch für meine Vermögensangelegenheiten zuständig und deshalb hätte er sofort meine Aussage überprüfen müssen.

Dann hätte der Amtsarzt schreiben können:
Herr Mossner war trotz seiner körperlichen Schwäche schon wieder so fit, dass er seine obere Wohnräumlichkeiten inspizieren konnte und erkannte, dass man bei ihm eingebrochen war, welches der Berufsbetreuer nicht erkannt hatte. Dies weist daraufhin, dass Herr Mossner durchaus wieder in der Lage ist, für seine Vermögensangelegenheite selber zu sorgen.

Das wäre z.B. eine positive Formulierung gewesen, welche der Wahrheit näher kommt.

Ich werde einen Aufruf starten, um festzustellen, ob gewisse Aussagen in diesem Gutachten „Standardformulierungen“ dieses „WischiWaschi“ Schreibers sind:

Ich bin sprachlichnicht besondern begabt, doch wenn ich lesen muss, wie dieser Psychiater „herumeiert“ in seinen Aussagen, dann wird mir übel:

Zitat

„Herr Mossner war zum Untersuchungszeitpunkt bewusstseinsklar und allseits orientiert. Aufnahme, das
Denken war weitschweifig und wirkte paranoid, wobei nicht hinreichend zu unterscheiden war, welche Inhalte auf realen Ereignissen beruten, welche überwertige Ideen darstellten und wo bereits Wahnvorstellungen eingesetzt hatte.“

Anmerkung: Ich bin nun aufgrund meiner Darmerkrankung ein richtiger „Scheißtyp“ geworden, der ständig auf Toilette muss, wenn ich mich aufrege, doch es geht mir immer besser, so dass ich nicht ausschließen kann, dass jetzt der Psychiater bei meiner Kritik auf Toilette muss. 😉

Und auch ich könnte weiter philosophieren:
Vielelicht fällt in diesem Moment in China ein Sack Reis um. Es kommt zu einem Dominoeffekt, der durch das EIngreifen der zahlreichen Chinesen noch verstärkt wird. Folge: Chaos durch Veränderung der Erdrotation, ….
Wissenschaftlich ist es belegt, dass eine einzelene kleine Schneeflocke den Zwqeig zum BRechen bringt

Doch ich hatte den EIndruck, dass dieser Amtsarzt wenig Ahnung von tatsächlicher Philosopihie hat, sonst hätte er sicherlich meine Antworten auf die 3 Sprichwörter nicht durch seine Interpretation “

„Auf Nachfrage gab Herr Mossner an, er sei mit 65 Jahren Rentner geworden, er sei jetzt 71. Er sei Diplom-
Physiker, habe als EDV-Techniker und als Berater für Umweltfragen in Bremen gearbeitet. Bei der Bremer
Umweltberatung sei er nur fünf oder sechs Jahre fest angestellt gewesen, da lange selbständig gewesen.
Deshalb bekomme er nur eine kleine Rente heute.“

Hier sollte der Schreiberling des “Gut”achtens seine unverschämte Art der rhetorischen Fragestellung einmal erwähnen. Sie hat einen speziellen Namen (in komme z.Z. nicht drauf), doch ich hasse derartige Fragestellungen seit meinem Pädagogikstudium .

Ich zitiere: “Haben sie überhaupt jemals in ihrem Leben gearbeitet?”
Aufgrund dieser Frage wurde ich etwas abgelenkt, doch etwas provosierend mit hohler Hand hinter meinem
linken Ohr fragte ich ihn, ob er diese Frage noch einmal wiederholen könne.
Gegen akademische Füllworte wie “hm”, “ah” hab ich nichts, doch er stieß einige Urlaute aus und formulierte dann seine Frage in
der Form “waren sie einmal in einem Angestelltenverhältnis beschäftig?
Erst danach berichtete ich ihm von meiner Beschäftigung bei der Bremer Umweltberatung. Nachfragen erfolgten hier nicht!

„1998 seien seine Eltern krank geworden und er habe zu ihnen gezogen, um sie zu versorgen.“

Die Reihenfolge stimmt hier auch nicht. Zuvor stellte er nämlich eine andere Frage. Die Antwort hätte sich eigentlch aus meiner Schilderung impliziert. Doch er wollte mich wohl weiterhin vor dem ehemaligen Schaf- oder Schweinezüchter demütigen.
Erst danach habe ich ihm berichtet, dass ich mich selbstständig gemacht habe, um meinen erkrankten Vater zu pflegen. Meine Mutter war gesund, auch hier gibt der Amtsarzt falsche Angaben.
Insgesamt alles sehr oberflächlich und beschämend.
auch war meine Vater zu dieser Zeit nicht dement

„Der Vater sei dement gewesen und man habe ihn “mit Halloperidol vollgepumpt”.

Jetzt hätte ich hier von einem Amtsarzt einige Hintergrundfragen erwartet. Doch er ging zu seiner Verhörreihenfolge über und fragte mich lieber u.a. nach dem Namen der Bundeskanzlerin.

„Die Mutter habe einen Schlaganfall erlitten.
Herr Mossner selbst sei nie in psychiatrischer Behandlung oder Psychotherapie gewesen.
Er konnte sein Geburtsdatum, sein Lebensalter, vom aktuellen Datum Jahr, Monat oder Wochentag, seine vollständige Adresse einschließlich der geographischen Bezüge und auch die Namen der aktuellen Bundeskanzlerin mühelos nennen.
Drei Sprichwörter wurden weitschweifig aber ausreichend gedeutet.
Der Proband fand die jeweils korrekten Oberbegriffe für vorgegebenen Wortgruppen (Blumen, Obst, Besteck)
Herr Mossner war zum Untersuchungszeitpunkt bewusstseinsklar und allseits orientiert. Aufnahme, das
Denken war weitschweifig und wirkte paranoid, (Anmerkung von mir: bei der Art der Fragen ist es kein Wunder!) wobei nicht hinreichend zu unterscheiden war, welche Inhalte auf realen Ereignissen beruten, welche überwertige Ideen darstellten und wo bereits Wahnvorstellungen eingesetzt hatte.“

Ein Amtsarzt mit außergewöhnlichen Fähigkeiten: Er weis, was ich denke und meint  „das Denken war weitschweiig und wirkte paranoid“
Ja, das Denken sollte man den Pferden überlassen, denn ..
Er sollte sich lieber an meine  Aussagen halten!

Soll ich einmal deutlicher werden und beschreiben, was mir sein Denken verriet?
Er sollte in Rente, die Zeiten vor 1945 sind hoffentlich vorbei! Dann hätte er mich wohl nach dem Namen des Führers und nicht der Bundeskanzlerin gefragt!

Wahnideen?? Da bezieht sich dieser Amtsarzt wohl auf Aussagen Dritter bzw. auf die verleumderischen Aussagen des Betreuers!
Fazit: Einfach nur beschämend.

„Die Grundstimmung war mürrisch, der Effekt gereizt. Zum Zeitpunkt der Querschnittsuntersuchung war Herr
Mossner leicht unruhig und antriebsgesteigert.

Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber
für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten.“

Sehr gehrter Herr „Dr. Amtsarzt!“
Sie hätten Ihre Eingangsfrage „Haben sie überhaupt in ihrem Lenen generell einmal  gearbeitet?“ erwähnen können und dann ist es doch wohl verständlich, dass meine Einstellung Ihnen gegenüber mürrisch und gereizt war, denn ich fragte mich, was Sie eigentlich von mir wollen, denn derartige Suggestivfrage dient nicht  für eine gesundheitliche Informationsgewinnen ….

Was Sie hier zusamenfassen, das erfüllt m. E. schon den Strafbestandteil von Rufmord.

Von Dr. med. keine Spur, eher von Dr. phil., denn was er hier herbei philosophiert ist beschämend!!

“Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten”
Diese Aussage unterstreicht, dass der Amtsarzt keine Ahnung hat, was ich primär gemacht habe. Und nicht einmal den Versuch unternommen hat,  mich kennen zu lernen.
Aber das hole ich jetzt nach:

Formal juristisch hat er  und der Betreuer folgenden Fehler begangen:
Ich wohne “Im Himmel 15A”, das ist der 3. Bauabschnitt des Elternhauses und das ist auch kein Einfamilienhaus, sondern besteht eben aus Unterwohnung (ehemalige Wohnung meiner Eltern), einer Oberwohnung (gehört laut Testament meinem Bruder) und einem 3. Bauabschnitt mit komplett eingerichteter Wohnung, in der ich über 20 Jahre wohne.
Sie besitzt über 60 m² Wohnfläche mit offener Küche (bestehend aus Spüle, Geschirrspülmaschine, Kühlschrank, Mikrowelle, Induktionsplatten, etc., einem Gästezimmer mit 2 Betten, einen Abstellraum, Bad mit Toilette, Badewanne, Duschgelegenheit, Boiler zur Heißwasseraufbereitung, ein integriertes Gewächshaus im Eingangbereich als Arbeitszimmer, das durch 2 Glasflügeltüren und Treppe in den oberen Dachausbau und einer kleinen Sitzgelegenheit für kurze Empfänge.

Diese Wohnung mit allen Räumen wird durch eine ökologisch wassergeführte Kaminheizung beheizt. Lager von Heizmaterial (Kaminholz) erfolgt in überdachter Westterrasse, eine überdachte Ostterrasse wird auch als Gewächshaus benutzt (deshalb große Unordnung!!), weil der Landkreis mir den Aufbau eines 2000 m² Gewächshauses nicht genehmigte!

Dieses möchte ich jetzt hier etwas ausführlich schildern, damit Sie einen kleinen Einblick erhalten, womit ich mich primär beschäftigte und deshalb ist seine  Aussage beleidigt und erfüllt den Tatbestand von Rufmord.

        • 2020 sollte eine Saatgutbroschüre (250 Seiten DIN A 5) mit über 650 Kürbissorten und speziellen ein- und mehrjährigen Rankpflanzen auf den Markt. Übernahme von Informationen aus meinen langjährigen Katalogen (von 1999 – 2015 erstellte ich zahlreiche Kataloge bis durch Druckvorstufe) waren bereits gesichert. Ein ausgedrucktes Exemplar zur Korrektur lag auf meinem Schreibtisch ud wurde entwendet.
        • 2020 solllte meine Broschüre “Die ÖRREN – Kritischer Beitrag zum Rundfunk(zwangs)beitrag der Öffentlich rechtlichen RundfunkanstaltEN”.
          Der Buchtitel mit “Die ÖRREN” war bereits rechtlich geschützt. Auch dies ausgedruckte Exemplar zur Korrektur und besseren Übersicht wurde entwendet. Der Inhalt setzte umfangreiche Recherchearbeiten voraus, da ich eine Übersicht europäischer Rundfunkbeitragsstrukturen dokumentierte.
          Durch meine Homepage “http://www.rundfunkbeitrag.COM” erhlelt ich Tausende von e-mails bzw. Anrufe. Da ich es zeitlich nicht mehr
          schaffte, nahme ich diese HP vom Netz.
        • Meine “Forschungsergebnisse” über Erdstrahlen und Magnetfelder mit Verhaltensbezug zu meinem Wildtierbestand werden auch noch mit Unterstützung anderer ausgewertet.
        • Technische und wissenschaftliche Ausarbeitung zum Thema “Krypto mining”, Photovoltaik , etc. haben auch viel Zeit erfordert.
          Über 20 PV- Dünnschichtmodule, die auch bei geringer Sonneneinstrahlung Strom liefern, stehen z.B. vor der Garage.

 

Eine großzügige Außenterrasse mit Feuertreppe schließt diese Wohnung ab.
Ein Bezug zu dieser eigentlichen Wohnung fehlt bei allen negativen Betrachtungsweisen.
Mir ist es doch wohl selbst überlassen, in welchem Zeitfenster ich meine “Sommerrezidenz”  (untere ehemalige elterliche Wohnung) saniere. Ich hatte mir bis zum 75 Geburtstag einen Zeitrahmen festgelegt, denn in den letzten Monaten / Jahren standen geistige Arbeiten im Vordergrund.
Und diejenige, welche meine Blogs http://www.sikawild.de/blog / www.mossner.de   www.rundfunkbeitrag.com www.energieparamide.com   www.park-der-gaerten.com/blog …. kennen, die wissen sicherlich, dass diese Pflege auch viel Arbeit erfordert hat und noch fordert.
Und andere Aktivitäten (Anzucht von Jungpflanzen zur Bepflanzung meiner! Kürbispyramide im BOTANISCHEN Garten in Oldenburg ) stehen mehr im Vordergrund als die Ordnung  auf meinem Hof.  An der Strasse mähte ich überwiegend auch das Gras, lehne aber weiße Steine ab, dass können gerne andere machen, dafür ebnete ich lieber tiefe Schlaglöcher mit Split, etc. der Gemeinde.

Und dann die Aussage
“Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten”

Aber dazu möchte ich erwähnen, dass er, der Amtsartz,  nicht die geringste Ahnung hat:

Der Zustand des Hofes wurde von mir bewusst so gestalten, damit Kaufinteressenten auf Abstand gehalten wurden. Und auch mein Bruder erst gar nicht auf die Idee kommen könnte, Haus und Grundstück zu verkaufen. Ich habe ein lebenslanges Wohnrecht und wer will sich “mit so einem Chaoten “ noch Jahre beschäftigen.
Mehr dazu demnächst  auf meinem Blog unter http://www.ammerland-mein-jammerland.de, welche ich auch schon über 20 Jahre besitze und freue mich, diese real satirische Homepage endlich zum Leben zu erwecken. Dort werde ich auch über andere Ereignisse mit den Behörden des Ammerlandes scharf abrechnen. Dann mag der Leser selbst abschätzen, ob ich paranoid bin.

Dennoch bin ich jetzt froh, dass ich den Eingangsbereich und auch schon andere Räume behindertengerecht umbauen konnte. Doch ich habe nicht damit gerechnt, dass ich bereits mit 71 Jahren durch diese Ausbau-und Umbaumaßnahmen profitiere.
Und der Zustand der unteren Wohnung steht überhaupt nicht zur einer Bewertung, sie ist für meine Genesung eigentlich unwichtig!

Dennoch freue ich mich, dass mein Freund Herr Müller mir hier eine Heizung eingerichtet hat.

Ein weiterer Grund meiner Baustelle:
Ich hatte an Hartz 4 Personen vermietet. Kein Gewinn, denn ich musste bei der Krankenkasse 2.800 € nachzahlen. Die Härteklausel entfiel aufgrund von Mieteinnahmen.
Dann erhielt ich eine Info, dass einige Kommunen dazu über gegangen waren, frei werdenden Wohnraum von Hartz-4 Mietern mit Asylanten zu belegen.
Ich griff zum Bohrhammer und entfernte alle Fliesen, welche ich sowieso erneuern wollte.
Ergebnis: Baustelle!  Vermietung ausgeschlossen

 

Und nun folgt sein Schlussstatement.
Fazit: m. E. alles WISCHIWASCHI !

 

„Symptomatische psychische Störung nach schwerer körperlicher Erkrankung.
Beurteilung:
Das Wahrscheinlichste ist, dass er Mosser zeitlebens ein eigenwilliger, sicher in bestimmten Eigenschaften auch sehr akzentuierter Charakter war und sich im Rahmen einer schweren körperlichen Erkrankung Charakterzüge
zugespitzt haben in dem Sinne, dass er aus gewissen Misstrauen eine paranoide Einstellung wurde und aus einer gewissen Distanziertheit mürrisch Ablehnung anderer Menschen.
Allerdings kann aufgrund der erhobenen Befunde eine echte Persönlichkeitsstörung mit hauptsächlich paranoid querulatorisch Zügen oder aber eine andere oder aber eine endogene Psychose nicht ausgeschlossen werden.“

Was bedeuten seine Aussagen konkret?
Verleumderische? Mutmaßungen!
querulatorische Züge?
Was meint er hier?

Meinen Betreuer habe ich energisch davon abgehalten, sich an den NDR (Die ÖRREN) zu wenden, um einen Vergleich zu erzielen. Er wollte bewirken, dass man mir meine Schulden erlassen möge, wenn ich ab jetzt den Rundfunkbeitrag zahle würde.
Bin ich aufgrund meines sozialen Engagements also schon ein Querulant? Dann gibt es weitere 2.000.000 Querulanten, da diese Anzahl ebenso diesen Beitrag  verweigern. Auf meiner Homepage www.rundfunkbeitrag.com ( z.Z. evtl. gesperrt) habe ich Tausende von positiven Rückmeldungen bekommen. Sogar Spenden, die aber häufig auf dem Postweg verloren gingen!
mehr auf meiner Rundfunkbeitragseite www.rundfunkbeitrag.com

JA! Sehr geehrte Herr Amtsarzt auch das zählt zu  meinen lebenspraktischen Fähigkeiten!
Aber dieser Amtsarzt hat seine eigene Welt:

UND für einen Probanden vermittelt er keine guten Aussichten!
Aber aus Erfahrung (fast 10 Jahre mit einer promovierten Ärztin verheiratet) musste ich erkennen, dass viele Psychologen, Psychiater, … nicht hoffnungsvoll in die Zukunft blicken können., weil sie selber befangen sind.
Für mich sind es häufig sehr ängstliche Personen, welche wohl  ihre eigene Kindheit nicht bewältigt haben!

 

„Allerdings bestehen zurzeit keine deutlich richtungsweisenden Symptome.“

Von Dr. med. keine Spur, eher von Dr. phil, denn was er hier zusammen philosophiert, ist beschämend. Er „eiert“ nur herum!  Obigr Zeile hätte ausgereicht!
Wenn nicht „eindeutig“, dann sollte er lieber schweigen!

„Neben den Folgen der durchgemachten, sehr schweren körperlichen Erkrankung spielen möglicherweise auch erlebnisreaktive Faktoren eine Rolle, insofern als Herr Mossner sein, im Grunde gesundes, Autonomiebedürfnis dadurch
bedroht sieht, dass Dritte meinen, Dinge für ihn wegen zu müssen.“

Das hat sich nun sicherlich durch meine Antwort zu meinem Nachteil geändert. Doch es werden andere darüber entscheiden.
Der Amtsarzt hat sich durch sein oberflächliches Gutachten m. E. disqualifiziert.

„Letztlich wird der weitere Verlauf zeigen müssen, ob sich Herr Mossner mit zunehmen Abstand zu der körperlichen Erkrankung weiter holt oder ob sich dysfunktionale Einschränkungen und Verhaltensweisen verfestigen oder sogar verschlimmern.“

zu den gestellten Fragen
a.)Liegt bei dem Betroffenen eine psychische Krankheit, eine geistige oder seelische oder eine körperliche Behinderung vor?
Es liegt eine psychische Krankheit vor.

b.) Welche konkreten Angelegemheiten kann der Betroffene deshalb ggf. nicht selbst besorgen`?
Herr Mossner kann die folgenden Angelegenheiten weiterhin nicht selbständig besorgen: Sorge für die Gesundheit,
Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Rechts-,  Antrags-und Behördenangelegenheiten.

c.) Welche Behandlungs- Rehabilitationsmöglichkeiten bestehen?
Ich halte weitere internistische und nervenärztliche Behandlung für sinnvoll und erfolgversprechend.

d.) Wie lange werden Krankheit oder Behinderung und das daraus folgende Unvermögen zur Besorgung der bezeihnetem Angelegenheiten voraussichtlich fortbestehen?
Da eine Besserung des Befundes mit zunehmen Abstand zu der körperlichen Erkrankung möglich ist, empfehle ich eine Überprüfung der weiteren Erforderlichkeit der Betreuung in einem Jahr.

e.) Welche anderen Hilfsmöglichkeitem würden eine Betreuung ganz oder teilweise entbehrlich machen?
Es ist keine Alternative zu Betreuung erkennbar.

f.) Ist es möglich, sich mit dem Betroffenenn zu verständigen?
Eine Verständigung mit Herrn Mossner ist möglich.

g.) Sind von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu befürchten?
Kann diese Besorgnis ggf. durch Ihre Anwesenheit oder die des Hausarztes oder einer anderenPerson ausgeräumt werden?
Von einer persönlichen Anhörung des Betroffenen durch das Gericht sind keine erheblichen gesundheitlichen
Nachteile zu befürchten, sofern die inzwischen bekannten Corona bedingten Hygienemaßnahmen eingehalten
werden.
h.) Ist es zur Vermeidung erhebliche Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen erforderlich, bei der Bekanntmachung der Entscheidungsgründe an ihn besondere Umstände zu beachten oder von der Bekanntmachung der Gründe ganz abzusehen?
Die Entscheidungsgründe können Herrn Mossner genannt werden.
i.) Wurden bei der Untersuchung Fixierungsmaßnahmen vorgefunden? Gegebenfalls welche?
Sind diese Maßnahmen entbehrlich oder notwendig, letzteren Falls aus welchem Grunde?
Es bestanden keine Fixierungsmaßnahmen.
j.) Kann der Betroffene – ggfs. in Begleitung – zu einer Anhörung im Gericht erscheinen?
Betroffenen kann nicht im Gericht erscheinen.
k.) Ist der Betroffene in der Lage, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Beeinträchtigung
zu bilden und nach den gewonnenen Erkenntnissen zu handeln?
Herr Mossner ist trotz der oben beschriebenen zugespitzten, möglicherweise auch verzerrten Einstellung grundsätzlich noch zu einer freien Willensbildung in der Lage und kann auch nach den gewonnenen Kenntnissen handeln.

Die Voraussetzung für eine Zwangsbetreuung lagen zum Untersuchungszeitpunkt nicht vor.

Wieder “eiert” er sprachlich herum: “ ist trotz der …,möglicherweise auch verzerrten Einstellung grundsätzlich noch …

Warum schreibt er nicht einfach: “Herr Mossner ist grundsätzlich noch zu einer freien Willensbildug in der Lage”

„Die Voraussetzung für eine Zwangsbetreuung lagen zum Untersuchungszeitpunkt nicht vor.“

Also “Zum Untersuchungszeitpunkt”, aber für einen  Psychiater sieht die Zukunft wohl immer düster aus. Psychologisch für einen Probanden eine sehr negative Angst erzeugende Prognose.

Ich vermute, dass dieser Psychiater eine posttraumatische Erinnerung zu bewältigen hat, denn woher kommt seine negative Grundeinstellung.

Im Auftrage

Aktuelle Anmerkung:
Ich überlege, ob eine Strafanzeige wegen übler Nachrede sinnvoll und angebracht ist.
Die Aussagen meiner angeblichen Bekannten entsprechen nicht der Wahrheit: Ich hatte nicht vor, den Besitzer des XXX-Hofes an zu zeigen. Auch schreibe ich keine bitter böse Briefe .

Erschwerden kommt hinzu, dass der Amtsarzt diese Verleumdungen weiter gibt, ohne mit mir den Sachverhalt abklären zu wollen. Er hatte bei seiner Befragung die Möglichkeit.

Deshalb ist es üble Nachrede!
Und er verletzt durch Nennung des vollständigen Namens des xxxx-Hofes seine Schweigepflicht.

 

Im Aufbau Dez.2019: ohne Korrektur