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Bitte um Entschuldigung: Der Text ist nur unzureichend korrigiert.
Gegen Postzustellung erhalten am 13.12.2022
Brieferstellungdatum: 05.12.2022
Widerruf des Genehmigungsbescheides vom 22.05. 2001 (Genehmigung eines Sikawildgeheges) und die Anordnung der Beseitigung/ Auflösung des Tierbestandes auf dem Flurstück 165/ 8. Flur 39, Gemarkung Rastede , mit Bescheid vom 29.08.2022;
Widerspruch vom 27.09.2022
Sehr geehrter Herr Mossner,
Ihren Widerspruch vom 27.09 22 gegen den Bescheid vom 29.08. 22 hebe ich insoweit auf als es die Fristsetzung zur Auflösung Ihres Tiergeheges betrifft. Im Übrigen weise ich den Widerspruch zurück .
Die Kosten des Verfahrens haben sie zu ¾ zu tragen. Sollten Ihnen Aufwendungen entstanden sein, die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig waren, werden diese vom Landkreis Ammerland erstattet, wenn sie dies bei mir beantragen.
Meine Anmerkung: Allein diese Formulierung erfordert nun eine anwaltliche Klärung!
Da diese Schreiben gebetsmühlenartig die verleumderischen Unterstellungen wiederholt, werde ich nun prüfen lassen, ob dieser Ton schon den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, denn die Beschuldigungen sind unwahr:
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- Ich führe seit 2000 ein digitales Gehegebuch, welches selbstverständlich jederzeit ausgedruckt werden kann.
www.sikawild.de - Ich habe sogar in einigen Fällen fast alle hier ansässigen Tierärzte aufgesucht.
Richtige Fachleute sind der Meinunhg, dass bei meiner Futterversorgung keine jährliche Wurmkur erforderlich ist.
(Aber Gesetz ist wohl Gesetz 🙂 - Der Vorwurf, dass ich keine Ohrmarken gesetzt habe, hat man wohl nun erkannt und in diesem Schreiben nicht mehr erwähnt.
- MIR mangelnde Kooperation vorzuwerfen, dass ist eine Verleumdung.
Dagegen hält es die Behörde nicht einmal für erforderlich, auf meine Fragen schriftlich zu antworten, welche ich in einem ^^-seitigen Brief gestellt habe.
(WOhl überfordert) - weitere Punkte werden nun anwaltlich geklärt!
Es reicht mir: ICH MUSS MEINE GESUNDHEIT SCHÜTZEN!
- Ich führe seit 2000 ein digitales Gehegebuch, welches selbstverständlich jederzeit ausgedruckt werden kann.
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Begründung:
Mit Ihrem Widerspruch wenn sie sich gegen den Widerruf der Genehmigten der Sikawildgeheges und die Anordnung der Beseitigung/ Auflösung des Tierbestandes bis zum 14.10. 22 auf dem Flurstück 165 /81, Flur 39, Gemarkung Rastede, unter der Androhung eines Zwangsgeldes.
Sie betreiben auf dem oben angeführten Grundstück in Rastede ein Gehege mit Sikawild. Diese Haltung wurde Ihnen mit Bescheid vom 22.05.2001 unter der Einhaltung der festgesetzten Nebenbestimmungen genehmigt. Entsprechend der Genehmigung dürfen insgesamt 13 erwachsene Tiere einschließlich der anhängigen Käfer gehalten werden.U.a. Muss die Zaunanlage mindestens
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1,80 m hoch sein und so gestaltet sein, dass die Tiere weder entweichen noch fremde Tiere in das Gehege eindringen können.
Anmerkung: Aufgrund der Versorgung meiner Tiere durch WIlfried M. wurden die Tiere soscheu, dass sie flohen.
Hauptgrund dafür war, dass der anfangs so versorgliche „Freund“ , folgende Aktivitäten unternahm:
Er gestaltete mein Tiergehege nach seinen Wünschen, weil er Haus&Hof übernehmen wollte.: Habgier, etc.
Ich bezeichne ihn jetzt als den Komplizen des kriminellen Berufsbetreuers. Beide hatten wohl auf meinen TOD gesetzt und mit meiner Rückkehr / genesung nicht gerechnet.
Er erlegte meinen so zahmen Leithirsch und verweigert jede Auskunft. Kein WUnder, dass die anderen Tiere flohen.
Er machte so viel Lärm durchSägen von Bäumen, etc. Die eigentliche Versorgung stand nicht im Vordergrund, denner räumte Stallboden und Garage auf und zerstärte meine „Ordnung“, wie auch andere.
SO entfernte er auch meinenn im SOmmwer neu gesetzten Zaun.
Die Behörden haben jedoch die Information erhalten, das nur er für das Wohl der Tiere sorgte.
Fortsetzung an anderer Stelle!
Dr Tierbestand und das Tiergehege sind täglich zu kontrollieren. Sofern Tiere aus dem Geheg entweichen, ist die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich zu unterrichten. Die Genehmigung ist mit einem Widerspruchsvorbehalt versehen. Sofern Nebenbestimmung im Bescheid nicht eingehalten werden oder der Betrieb des Geheges den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, kann die Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde widerrufen werden.
Das Veterinäramt bei mir im Hause hat mich darauf hingewiesen dass seit 2020 wiederkehrende Tiere aus dem Gehege entweichen, zuviele Tiere im Bestand sind, die Zaunanlage erhebliche Mängel aufweist, das Bestandsregister nicht regelmäßig geführt wird und Nachweis über tierärztliche Untersuchungen/Handlungen nicht vorgelegt werden können.
Verleumderische Unterstellung:
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- Ich führe seit 2000 ein digitales Gehegebuch und dokumentiere dort fast alles. www.sikawild.de
- Bei meiner Tierfütterung ist nach Aussagen vieler Fachleute eine Wurmkur nicht unbedingt erforderlich. Doch Gesetz ist wohl Gesetz.
Ich habe sogar alle ortsansässige Tierärzte aufgesucht.
Angrenzende Grundstücke werden zunehmend durch entweichende Tiere in Mitleidenschaft gezogen. Trotz zahlreicher behördlicher Aufforderung durch das Veterinäramt, insbesondere bei Vor-Ort-Kontrollen und Telefonaten, wurden Ihrerseits zumindest ab dem Frühjahr 2022 die Mängel nicht behoben 2020 konnten die Missstände nur durch die Unterstützung von einem Dritten kurzfristig abgestellt werden.
Bemerkung: Die Mängel wurden erst durch die Aktivitäte eines Nachbarn, Werner L. und durch das Handeln von WIlfried M. verursacht.
Mit dem Schreiben vom 04.08.2022 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt , die Ihnen erteilte Genehmigung zum Betrieb eines dicker Wildgeheges zu widerrufen und die Beseitigung des Tierbestandes anzuordnen. Von diesen Anhörungsrecht haben sie keinen Gebrauch gemacht.
Auch dieses ,Schreiben mit den Unwahrheitenn und den Androhungen vom 04.08.2022 behinderte meine Genesung derartig, dass ich bereits am 06.09.2022 ins Pius-Hospital eingeliefert wurde.
Meine Hämoglobinwerte warenauf 3. Nach Aussagen von Ärzten wäre ich einen Tag später nicht mehr ansprechbar gewesen.
Weitere Komentare erspare ich mir lieber.
Die aktuellen Kommentar dazu in diesem Bericht sind m.E . zynisch. Ich werde auf Schadenersatz klagen und die Höhe mögen die Anwälte festsetzen.
08. 2022 wurde die Ihnen erteilte Genehmigung von 22 05.2001 zur Errichtung und zum Betrieb eines Tiergeheges zur Haltung von Sikawild zu Grüße von 13.800 m² auf dem Flurstück 165/81, Flur 39; Gemarkung Rastede, widerrufen. Die Auflösung des Sikawildbestandes bis zum 14.10. 2022 wurde verfügt. Der Verbleib der Tiere war Ihrerseits schriftlich zu dokumentieren und dem und im Landkreis Ammerland bis zum 30.10. 2022 vorzulegen. Die sofortige Vollziehung der getroffenen Entscheidung angeordnet und ein Zwangsgeld iin Hähe von 1000€ angedroht.
Hier gegen haben Sie mit dem Schreiben vom 27.9. 22 Widerspruch erhoben. In Ihrem Widerspruchsschreiben schildern sie ausführlich Ire Lebens und Krankheitssituation, das Verhältnis zu Ihren ehemaligen Betreuer sowie ihr den Mitmenschen. Sie drängen einerseits aufgrund Ihrer Krankheit auf eine längere Fristsetzung zur Lösung ihrer Probleme, andererseits äußern sie sich nicht dahingehend, dass sie für den Erhalt Ihres Geheges kämpfen werden, da sie sich ungerecht behandelt fühlen .
Der Widerspruch ist zulässig aber in der Sache nur teilweise begründet.
Gemäß § 49 Absatz 2 N1 Verwaltungsverfahren (VwVfG) kann ein regelmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn Widerruf im Verwaltungsakt vorbehalten ist. Der bestandskräftige Genehmigungsbescheid vom 20.05.2001 ist mit einem Widerspruchsvorbehalt versehen. Die Ihnen erteilte Genehmigung kann widerrufen werden, wenn Auflagen ganz oder nicht
Meine Bemerkung: Über 20 Jahre gab es keine Beanstandungen.
Und die Genehmigungen sind relativ in den letzten Jahren vereinfacht worden.
Ich frage mich, ob der Genehmigungsbescheid von 2001 überhaupt noch gültig ist, da mein Vater als Inhaber kurz danach verstarb.
ich legte sogar eine Prüfung ab, um den Erhalt der Tier zu sichern.
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eingehalten werden, die Genehmigung missbräuchlich genutzt oder den Betrieb des Tiergeheges den Anforderungen des damaligen § 45 Absatz 2 der Niedersächsischen Natur Schutzgesetzes (NnatG) nicht enspricht .
Entsprechend der Auflagen des Genehmigungsbescheid dürfen insgesamt 13 erwachsende Tiere einschließlich der anhängenden Kälber gehalten werden. Die Höchstbesatzdichte darf in keinem Fall überschütten werden. Ferner müssen Zäune einschließlich der Toranlage mindestens 1,80 m hoch sein und so gestaltet sein, dass Tier weder entweichen noch Fremdtiere in das Gehege eindringen können. Das Tiergehege und das Gehege sind täglich zu kontrollieren. Die Untere Naturschutzbehörde ist unverzüglich zu unterrichten, sofern Tiere entweichen.Im Übrigen haben Sie eine jährliche tierärztliche Kontrolle der Tiere zu veranlassen und eine Dokumentation in einem Bestandregister – Gehegebuch -nachzuweisen.
Gebetsmühlenartige Wiederholungen von Unwahrheiten!
Dabei fällt es mir schwer, meine Gesundheit zu schützen und deshalb werde ich es jetzt Anwälten überlassen.
Doch vor Weihnachten ist es unmöglich, noch einen Anwalt zu finden.
Seit Juli 2020 verstoßen Sie wiederkehrend trotz ständiger Aufforderungen des Veterinäramtes des Landkreises Ammerland, die rechtmäßígen Zustände wiederherzustellen, gegen die vorgenannten Auflagen. Kurzfristig wurde der Tierbestand zwar reduziert und der Zaun instandgesetzt. Seit Anfang 2022 erreichen den Landkreis Ammerland regelmäßig Hinweise auf entlaufende Tier.
Ja! Mich erreichten auch viele besorgte Naturfreunde und behaupteten, dass es meine Tiere sind, welche frei herumlaufen. Doch es waren überwiegend Dam- und andere fremde Sikatier oder sogar nur Rehe.
Aber wenn ein Herr Werner L. darzunter sein sollte, dann werde ich Klage eerheben, denn diese impertinente Person trägt die eigentliche Verantwortung: Er trieb und verscheuchte meine Tiere und betrat auch ohne Rücksprache mein Tiergehege, umden Zaun zu manipulieren nach seinen Wünschen.
Vor-Ort-Konntrollen bestätigten starke Mängel an der Zaunanlage, die in Entweichen der Tiere leicht ermöglichen. Darüber hinaus haben Sie weder ein Bestandsregister noch Nachweise über tierärztliche Untersuchungen/ Behandlungen vorlegen können.
Und schon wieder eine Wiederholung von Unwahrheiten.
Der reinste Psychoterror!!
Tatsachen belegen, dass Sie die im Genehmigungsbescheid vom 20.05..2001 festgesetzten Nebenbedingungen zum Schutze der Tieren und der Tiersuchenhygiene als zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung trotz mehrfacher Aufforderungen des Veterinäramtes des Landkreises Ammerland bis zum heutigen Tage nicht nachkommen.
Der Dr. xxx vom Veterinäramt sollte sich – bevor er mich noch einmal telefonisch belästigt – etwas sachkundig machen. Zumindest meine Fragen, die ich in einem Brief geäußert habe, zur Kenntnis nehmen und auch beantworten können.
Stattdessen verbreitet er Lügen!
Keine Kooperation!
Der Widerruf der Ihnen erteilten Genehmigung vom 20.05.2001 zum Betrieb des Sikawildgeheges stellt eine ermessensfehlerfreie Entscheidung vom 20.05.200 zum Betrieb des Sikawildgeheges dar, da es nicht länger hingenommen werden kann, das Tiere ständnig entweichen und möglicherweise Schäden sowohl an Grundstücken Dritter als auch im Straßenverkehr anrichten. Die von Ihnen vorgebrachten Argumente in Form von Beschuldigungen Dritter wie auch der einwöchige Krankenhausaufenthaltes im September d. J. Können zu keiner anderen Entscheidung führen, zumal Ihnen mein Bescheid vom 29.08.2022 bereits vor Ihrem Krankenhausaufenthaltes ab dem 09.09.2022 zugestellt wurde.
Bemerkung: Dieser Kommentar ist m. E. zynisch und ich werte sie als eine weitere Beleidigung meiner Person.
Die Anordnung der Beseitigung des Tierbestandes gemäß § 43, Absatz 3, Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) im Rahmen des Ermessens ist dem Grunde nach rectmäßig, da nicht auf andere Weise ein rechtmäßíger Zustand hergestellt werden kann. Hinsichtlich der Begründung wird auf die zuvor gemachten Ausführungen verwiesen.
Aufgrund Ihres krankheitsbedingten Zustandes im Monat September und dem einwöchigen Krankenhausaufenthaltes gebe ich Ihnen jedoch eine Frist zur Auflösung des Tiergeheges bis zum
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15.01.2023. Ein entsprechender Nachweise ist der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland bis zum 3.01.20243vorzulegen.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagung stützt sich auf § 80 Absatz 2 Nr . 4 Verwaltungsgerichtsverordnung (VWGO). Aufgrund Ihrn. Um weitere Gefahren insbesondere durch entlaufende Tiere wegen der unmittelbaren Nähe zur viel befahrenden B21 möglichst schnell zu unterbinden, steht dieser Vollzug im öffentlichen Interesse. Es kann nicht hingenommen, dass Sie im Falle einer Klage Ihr Gehege weiterhin betreiben.
Gemäß § 70, Absatz 1 Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) sind Zwangsmittel schriftlich anzudrohen. Die Anordnung des Zwangsgeldes erfolgte rechtmäßig im Bescheid vom 29.08.2022, da in diesem Bescheidn eine Handlung, nämlich die Auflösung des Tiergeheges, aufgegeben wurde. Das gewählte Zwangsmittel hier in Form des Zwangsgeldes erfolgte im Rahmen des Ermessens rechtmäßig, da im Rahmen der Verhältnismäßigkeit das mildeste Mittel darstellt. Angesichts der von Ihnen in der Vergangenheit gezeigten Uneinsichtigkeit und des Gefährdungspotenzials für die Allgemeinheit halte ich die Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 1.000 € für erforderlich und angemessen.
Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 1,5 und 13 des Nieder Niedersächsischen Verwaltungsgesetzes /NvwKostG) in Verbindung mit der lfd.Nr. 1.9,1.10 und 64.1.27 des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenverordnung (ALLGO). Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte dem in Kürze gesondert zugehenden Kostenfestsetzungsbescheides.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg erhoben werden. Die Klage muss dem Kläger, den Beklagten mit Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten, die zur Begründung neben den Tatsachen und Beweise sollen angegeben werden. Für die Erhebung der Klage stehen Ihnen folgend eMittel zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift
Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten des Verwaltungsgerichts erhoben werden. Die Anschrift lautet: Schlossplatz 10, 2622 Oldenburg. Die Klage soll diesen Bescheid im Original oder in Kopie und so viele Abschriften der Klage mit diesen Anlagen beigefügt werden, so dass alle Betiligten eine Ausfertigung erhalten können. - Auf elektronische Wege
Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP erhoben werden.
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Ich nehme an, dass es eine Kopie aus demvorherigen Schreiben seiner Kollgein? ist.
Anlage:
- Verwaltungsgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBL.S.102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25.06.2021. (BGBL.I.S.2154)
- Bundesnaturschutzgesetz vom 29.07.2009(BGBL. I S. 2542( zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.7.2022. (BGBI.I.S.1362)
- Verwaltungsgerichtsverordnung (WwGO) in der Fassung der Bekanntmachung von 19 .03.1991 (BGBL.I.S.686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes 20.7. 22. (BGBL.I.S.686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gestezes vom 20.07.2022 (BGBL. S. 1325).
- Niedersächsische Polizei und Ordnungsbehördengesetz (NvwKostg) in der Fassung vom 25.April 2007 (Nds.GVBL. 2007, 172) in der zurzeit gültigen Verfassung
- Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen Leistung (ALLGO) vom 05.06.1997, zuletzte geändert durch Verordnung vom 25.10.2022 (Nds. GVBL.S.669,734)
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Zu Ihrer Information weise ich auf Folgendes hin:
Die Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid hat wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung; d.h., Sie dürfen Ihr Gehege auch dann nicht fortführen, wenn Sie gegen diesen Bescheid Klage erheben. Auf Ihren Antrag kann das Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz10, 26122 Oldenburg, nach Erhebn der Klage die aufschiebende Wirung jedoch ganz oder teilweise wiederherstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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