Entwurf einer Dienstaufsichtsbeschwerde:
Ich arbeite dran und suche juristische Unterstützung 🙂
Am 24.02.22 überfiel Putin die UKRAINE;
am 09.02.2020 (nur wenige Tage nach meiner Entlassung aus der REHA und ich hatte gerade erkannt, mit welcher kriminellen Energie der skrupellose Betreuer inkl. seiner Helfer(z.B. Wildfried m.) mir wertvolle Gegenstände geklaut bzw. entsorgt hatten) überfiel mich ein „ungesitteter“ Amtsarzt!
Am 09.02.2021 besuchte mich der Amtsarzt Dr. K….. mit meinem noch zuständigen Berufsbetreuer Thomas N. unangemeldet.
Der Amtsarzt erkundigte sich nicht nach meinem gesundheitlichen Befinden und hinterfragte auch nicht, ob mir sein Besuch überhaupt zeitlich bzw. gesundheitlich passen würde.
Es war m. E. ein richtiger „Überfall„.
Nachdem der Amtsarzt sich als Dr. K…… vorgestellt hatte, nahm er unaufgefordert Platz, indem er sich seinen Weg in das Wohnzimmer bahnte, einen Stuhl heranzog und sich setzte.
Der Betreuer – sein Verhalten muss ich ihm hoch anrechnen – wartete höflich bis ich ihm den Platz auf dem Sofa anbot.
Wahrscheinlich war er auch wegen den coronabedingten Abstandseinhaltungen etwas gehemmt.
Dann forderte mich der Amtsarzt in bestimmender Art in meiner Wohnung auf, dass ich Platz nehmen solle.
Ich war gedanklich noch dabei und überlegte, ob ich diesen unwirrschen Herren etwas anbieten sollte und verspürte selber eigentlich den Wunsch, etwas zu trinken bevor dieser Mensch zur Sache übergeht.
Ich selber hatte noch nicht gefrühstückt 🙂
Ich bin schon immer in der Abspeicherung von Namen nachlässig und fragte noch einmal nach seinem Namen und begründete es auch, indem ich ihm mitteilte, dass ich mir Namen generell schlecht merken könne. Da wiederholte er zwar nochmals seinen Nachnamen, den ich tatsächlich mit dem Nachnamen einer Bekannten bereits verwechselt hatte und fragte ihn, ob er eine Visitenkarte habe. Da antwortete er bereits sehr mürrisch, dass er! eine Visitenkarte nicht bräuchte. Die 3. Frage von mir war dann, dass ich gerne wüsste, was für ein Doktor er sei. Da war für ihn schon alles vorgegeben, denn ich merkte da bereits, dass seine Geduld am Ende war. Er antwortete in einem sehr rauhen Ton: "Ich bin Amtsarzt und das müsste jetzt reichen". Ich schwieg. Anmerkung: Aus diesem Grund nenne ich ihn hier "Dr. Amtsarzt" :)
Entgegen seiner zeitlichen Schilderung in seinem Gutachten erläuterte er anfangs nicht sein Anliegen, sondern stellte mir sofort folgende Frage:
„Haben sie überhaupt jemals in ihrem Leben gearbeitet?“
Diese rhetorische Frage machte mich stutzig, denn sie war schon sehr beleidigend, weil der Betreuer daneben saß.
Ich empfand seine rhetorische Frage mehr als eine Provokation.
Anmerkung: Während seiner Fragestellung fragte ich mich: „Was will dieser Psychiater erreichen? Will er mich provozieren, beleidigen, demütigen, … ?
Sind diese thetorischen Fragen nach Beschäftigungszeiten und Höhe der Rente relevant für ein gesundheitliches Gutachten?
Ich konterte etwas ironisch und fragte ihn, ob er diese Frage noch einmal wiederholen könne. Ich gebe zu, dass meine Körperhaltung ihn wohl in Verlegenheit brachte:
Ich fragte ihn mit hohler linken Hand hinterm linken Ohr , ob er mir diese Frage noch einmal wiederholen könne. Ich hätte mich wohl verhört 😉
Da stieß er einige unverständliche Laute wie „hm„,“ äh“ aus. Seine Verlegenheit nahm ich freudig zur Kenntnis. Er rutschte bereits auf seinem Stuhl herum. 🙂
Dann formulierte er seine Anfangsfrage etwas höflicher „Waren sie einmal in einem Angestelltenverhältnis tätig?“.
Ich berichte dann kurz von meinem Beschäftigungsverhältnis und obwohl sich seine 2. Frage eigentlich schon durch meine Schilderung hätte ergeben müssen, setzte er seinen rhetorischen Fragestil fort und&oder wollte mich dadurch erneut „vorführen„:
Seine 3. Frage in Folge:
„Warum beziehen sie so eine geringe Rente?“
Da war es mir zu viel und ich wollte von ihm aufgrund seiner unverschämten Fragen wissen, warum er überhaupt gekommen sei und fragte nach dem Beweggrund seines Kommens.
Erst dann teilte er mir seinen Auftrag mit !
In seinem „Gutachten“ verschweigt er sein „ungesittetes “ Vorgehen und Fragen!
Anmerkung: Seine drei Eingangsfragen sind nicht relevant für ein medizinisches Gutachten!
Sie dienten m. E. der Provokation und der Demütigung!
Deshalb auch diese geplanten Dienstaufssichtsbeschwerde!
Nachtrag: Juli 2023
Ich gebe es auf! denn wie lautet ein Sprichwort?
„Ein Krähe hackt der anderen keine Auge aus!„
Er wird natürlich alles abstreiten!
Doch sein schriftliches schlampig erstelltes Gutachten reicht völlig aus, um diesen Beweis zu untermauern.
Es bestätigt mehr meine Version!
Fazit:
Dieser Herr betritt ohne Zeugen nicht mehr mein Haus und ich rate auch jedem davon ab, diesen Amtsarzt ohne Zeugen ins Haus zu lassen!
Und mein Warnhinweis:
Bitte wenden Sie sich nicht unbedarft an den sozialpsychiatrischesn Dienst des Ammerlandes, denn das Verhalten des dortigen „Dr. Amtsartztes“ hat meine anfangs guten Genesungsfortschritte bewusst bis heute behindert.
Ich erwiderte, dass nach meinen Unterlagen (Anschreiben der Amtsrichterin ) eine derartige Befragung nur dann erfolgen wird, wenn eine Person die Fortsetzung der Betreuung wünsche. Und stellte ihm die Frage, wer diese Person sei.
Er wiederholte lediglich die Aussage, dass er vom Amtsgericht beauftragt worden sei und blieb mir diese Antwort schuldig; wahrscheinlich, weil die betreffende Person, der Berufsbetreuer, schweigend daneben saß.
Für mich stand fest, dass ein vernünftiger Dialog mit diesem Amtarzt und dem Berufsbetreuer nicht möglich war und gabe auf, weitere Fragen zu stellen.
In seinem Gutachten schildert er diesen Verlauf dann mit folgenden schriftlichen Aussagen, welche nicht der Reihenfolge entsprechen und unterstellt mir auch indirekt, dass ich mit ihm streiten wollte.
Dabei war er nicht bereit, mir meine 3 Fragen ausreichend zu beantworten:
Lediglich mit „Ich bin Amtsarzt, das müsste jetzt reichen“
Diesen Dialog beschreibt der Amtsarztt dann in seinem Gutachten mit den Worten:
„Ich stellte mich mit Namen und Beruf vor und erläuterte den Zweck meines Besuches. Herr Mossner verstanden worum es ging und äusserte sich sehr ungehalten darüber, dass ihm der Besuch nicht angekündigt worden war. Im übrigen habe die Richterin ihm erklärt, dass die Betreuung, wenn er sie nicht mehr wolle, nach einem halben Jahr ablaufe. Und er wolle sie nicht mehr. Er verstehe also nicht was ich von ihm wolle.
Ich geklärte ihm mehrmals geduldig, dass ich vom Amtsgericht Westerstede mit der Begutachtung beauftragt worden sei und es darum gehe, ob eine längerfristige Betreuung eingerichtet werde.
Herr Mossner verbrachte nun eine gewisse Zeit damit, sehr wortreich in unfreundlichem, aber letztlich doch noch so ein angemessen Ton deutlich zu machen, dass er auf keinen Fall eine Betreuung wünsche und das Dinge, der Herr XXXXXXX angeblich über seine Eltern gesagt habe, dazu geführt hätten, dass ein Arzt im Krankenhaus von der Schizophrenie geredet habe. Diesen “Vorwurf” weise er entschieden zurück.“„Nach einer Weile machte ich dann meinerseits mit klaren Worten deutlich, dass ich vom Gericht beauftragt worden sein, ihn zu untersuchen und nicht die Absicht hätten weitere Vorwürfe anhören oder mich mit ihm zu streiten.“
Seine Schilderung in seinem Gutachten entspricht nicht der zeitlichen Reihenfolge und nicht der Wahrheit.
Es waren keine Vorwürfe (außer, dass ich ihm den unangemeldeten Besuch vorwarf), sondern er sollte mir lediglich die Frage beantworten, wer die Fortsetzung einer längerfristigen Betreuung fordert.
Seine sprachlichen Formulierungen sind schwammig: Er schwubbelt daher:
Zitat:„Herr Mossner verbrachte nun eine gewisse Zeit damit, sehr wortreich in unfreundlichem, aber letztlich doch noch so ein angemessen Ton deutlich zu machen, dass er auf keinen Fall eine Betreuung wünsche …“
Was denn Herr „Dr. Amtsartz? : War mein Ton unfreundlich oder doch angemessen?
Anmerkung: Wohl eher angemessen, wenn man seine rhetorischen Fragen berücksichtigt und Ignorierung meiner Fragen berücksichtigt!
Seine verleumderische Einstellung wird auch hier deutlich, dass er der Meinung sei, dass ich mit ihm streiten wolle. Hier unterstellt er mir indirekt, dass ich streitsüchtig sei.
In den weiteren Schilderungen wird deutlich, dass der Amtsarzt voreingenommen war. Allein seine rhetorische Fragestellung ist ein Beweis dafür, dass er mich provozieren wollte, denn die Befragung in dieser Form dient nicht der Informationsgewinnung!
Und hier wird deutlich, dass ich als Proband herhalten sollte.
Seine Beurteilung beruht nicht auf seine Befragung, sondern viel mehr auf Aussagen Dritter bzw. durch die Beeinflussung des Berufsbetreuers.
Dieser Berufsbetreuer durchsuchte gegen meinen Willen mein ganzes Haus. Er entrümpelte unwichtige Räumlichkeiten wie Stallboden und Garage und stellte demonstrativ viele Gegenstände auf den Hof, so dass zwangsweise der Amtsarzt in seinem Gutachten zur folgender Aussage kommt:
Zitat:
„Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber
für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten.“
Auch seine weitere Beurteilung ist eine verleumderische Unterstellung, welche nicht ausreichend begründet ist.
In seiner Darstellung bestätigt er dieses selbst, da er nicht konkret wird, sondern nur Mutmaßungen zu Papier bringt.
Zitat:
„Denken war weitschweifig und wirkte paranoid, wobei nicht hinreichend zu unterscheiden war, welche Inhalte auf realen Ereignissen beruhten, welche überwertige Ideen darstellten und wo bereits Wahnvorstellungen eingesetzt hatte.“
Anmerkung: Wie ich bereits in meinem Blog erwähnt habe:
Ein hervorragender Psychiater, der mein Denken beurteilen kann.
„Denken war weitschweifig und wirkte paranoid“
Wie sagt man: „Das Denken sollte man lieber den Pferden überlassen, … „
Er hätte es hinterfragen können und müssen, bevor er hier Mutmaßungen anstellt und den Verdacht sogar auf Wahnvorstellungen schriftlich äußert.
Anmerkung: Bereits der Berufsbetreuer soll von Wahnvorstellungen gegenüber den Ärzten gesprochen haben.
Ein seriöser Pychiater hätte diese Aussagen überprüft und hinterfragt.
Diese Herren vergessen wohl, dass ich körperlich unter einer Darmerkrankung und Wirbelsäulenentzündung erkrankte mit anschließender Herzoperation und nicht psychisch auffällig geworden bin.
Mit welchem Recht und aufgrund welcher Faktoren (Aussagen einer Bekannten von mir? Aussagen von Nachbarn und Verwandtschaft?)
unterstellen mir diese Herren, dass ich psychisch erkrankt bin.
Ich werde auf Schmerzensgeld klagen! 5.000 Euro, weil meine gute Genesungsphase in der Reha nach Bekanntwerden dieser Verleumdungen bis heute stark behindert wird.
Anmerkung: Ich habe fast 1000 € an Toilettenpapier und Schutzhöschen ausgeben müssen.
Doch ich bin froh, dass ich lediglich zur Toilette muss, wenn ich an das unverschämte Vorgehen von Amtsarzt und Betreuer denke.
Andere würden evtl. aggressiv oder sogar gewalttätig werden, dem Alkohol verfallen, …
Fazit: Die Aussagen des Amtsarztes machen krank! Entweder aufgrund seines unqualifizierten Verhaltens oder sogar ein bewusstes Unterfangen!
Fazit:
Dann ist meine Erkrankung (Colitis ulcerosa) noch harmlos und ich werde sie in den Griff bekommen, denn meine Dokumentation wird mich ablenken.
Leider bin ich kein Schreiberling, suche deshalb u. Umst. einen Ghostwriter oder Lektor, aber noch bin ich nicht so weit.
Doch diese Informationen gehen ins Internet!
Zivilklage mit Klage auf Schmerzensgeld ist in Vorbereitung, da eine anfangs gute Genesungsphase meiner Darm-Erkrankung (Colitis ulcerosa) nach Kenntnis dieser verleumderischen Unterstellungen nachweislich erheblich unterbrochen wurde.
Da er mir unterstellt, dass ich weitschweifig seine Fragen beantwortet habe, möchte ich dagegen halten, dass ich der Meinung bin, dass er nicht einmal meine z.T. philosophischen Antworten inhaltlich verstanden hat.
Anmerkung: Ich bin nicht nur Diplom-Physiker, sondern habe auch einige Semester Philosophie, Pädagogik, Aussagenlogik, Körpersprache, etc. studiert.
Und aus diesem Grunde hat mich allein seine Art der Befragung und seine Ausdrucksweise in seinem Gutachten, welche sehr unklar und schwammig ist, sehr enttäuscht.
Leider bin ich tatsächlich einseitig begabt und schildere Zusammenhänge anfangs „umgangssprachlich“ . Insbesondere, wenn ich erkenne, dass mein Gesprächspartner es nicht verstehen will, geschweige intellektuell gar nicht die Voraussetzung dazu hat.
Anmerkung:
Auch der Amtsarzt gehört für mich lediglich zu den „AUS“-Gebildeten, die ihre gute Allgemeinbildung nie erhielten bzw. auf dem Weg der Karriereleiter – in dem Sinne „aus„gebildet – verloren.
Der Amtsarzt ignorierte alle meine Anmerkung und in der Form seines Berichtes wirken seine Aussagen negativ.
Er machte sich nicht die Mühe, dazu einige Fragen zu stellen. Er machte es sich sehr einfach und hielt sich dann an seine bürokratischen Vorlagen, welche zu einer Bewertung und Auswertung leicht zugänglich sind.
Ich frage mich immer noch, was wohl passiert wäre, wenn ich seine Frage nach dem Namen der Bundeskanzlerin bewusst verweigert hätte.
Nun zu meiner konkreten Anzeige wegen „übler Nachrede“ gegen den Amtsarzt Dr. K. :
Ich habe aufgrund seiner Angabe in dem 1. Absatz seines Gutachtens am 5.06.2021 Anzeige wg. „übler Nachrede“ gestellt.
Diese Anzeige wurde bereits – wie von mir erwartet – zu den Akten gelegt , d.h. nicht weiter verfolgt.
Der Hinweis, dass ich dennoch zivilrechtliche Möglichkeiten habe, wurde vom dem Staatsanwalt „vergessen“.
Doch ich werde es nachholen, wenn man mir keine Antwort und das für mich beschämende Gutachten in dieser Form stehen lässt.
Die schriftliche Wiedergabe einer nicht überprüften Aussage (Verleumdung) ist m. E. eine „üble Nachrede“.
So soll eine Bekannte von mir bei der Sozialstation sich mit folgenden Aussagen gemeldet haben:
Zitat (Im 1. Absatz seines Gutachtens):
„Im August 2020 nahm eine Bekannte des Herrn Mossner mit dem hiesigen Sozialpsychiatrischen Dienst Kontakt auf und gab an, dass sie sich große Sorgen um ihn machen. Er habe sich psychisch verändert.
Er schimpfte immer über den sogenannten XXXXhof (im Original vollständiger Name!) , insbesondere über dessen Besitzer, den er wegen irgendwelcher Dinge anzeigen wolle. Die sonst sehr gute Freundschaft zu Personen in seiner Umgebung sei durch viele böse Briefe und Vorwürfe des Herrn Mossner sehr belastet. Man vermute, dass er psychisch erkrankt sei.“
Diese obigen Aussagen sind falsch und entsprechen nicht der Wahrheit!
- Ich habe bislang keine bösen Briefe geschrieben. Und was würde es überhaupt aussagen, wenn man die Hintergründe nicht kennt.
- Freundschaften zu Personen in meiner Umgebung? Ich glaube nicht, dass diese weibliche Person meine freundschaftlichen Beziehungen in meiner Umgebung kennt, weil ich trotz vieler Geschichten sehr verschwiegen war!, wenn es um Frauen und Geld geht!
- Und ich habe ich meinem „vorherigen“ Leben noch keine Person angezeigt, obwohl ich es hätte machen müssen!
Dennoch! Den Besitzer des xxxx-Hofes wollte ich nicht anzeigen.
Fazit: Böse Verleumdungen, unwahre Unterstellungen, …
Der Amtsarzt hätte derartige Aussagen überprüfen können und auch müssen, bevor dieser wie auch andere Schmierfinken diese Aussaagen in seinem Gutachten zu Papier bringt.
Er hat es versäumt, diesen Aspekt bei seiner Anhörung überhaupt zu erwähnen.
Das sind ganz konkrete Beweise, dass er sein Gutachten nicht gewissenhaft erstellt hat.
Er vertraut mehr den Aussagen Dritter und beschuldigt mich auf breiter Front.
Ich werde prüfen, ob eine Entschädigung (Schmerzengeld aufgrund meiner Darmerkrankung, etc.) für diesen „Rufmord“ möglich ist.
„Rufmord“ ist eigentlich schon die richtige Bezeichnung für das Verhalten des Betreuers. Dieser verpasste mir bewusst einen „Sargnagel“ nach dem anderen.
Der Betreuer mischte sich überall ein, obwohl ich ihm dringend gesagt habe, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Er solle warten bis zu meiner Rückkehr. Doch diese Rückkehr wollte er verhindern!
Alle Beteiligten (Betreuer vorweg!) haben mit meiner Rückkehr nicht gerechnet und der Berufsbetreuer begann mit Wilfried M. mein Hab&Gut neu zu veruntreuen! 🙂
Alle Gegenstände, die allein für mich einen Wert und ideelen Wert hatten, sind entsorgt worden.:
Vom Staubsauger, Wäschetrocker (noch rechtzeitig gesichert, da er auch schon auf dem Speerguthaufen an der Straße lag), Fernseher, Elektronik bis zu Schuh- und Kleiderschränken.
Anmerkung: Leider bekam ich bei dem Anblick Herzrasen und musste von weiteren Nachforschungen absehen. Doch der „Sperrmüllhaufen“ war riesig, doch ich musste an meine Gesundung denken.
2022 wird Klartext geredet und die Rechnung gemacht!
So nicht mit mir!
Der Amtsarzt erwähnt zwar, dass
- ich festgestellt einen EInbruchfestgestellt habe.
Er hätte auch diese Aussage leicht überprüfen können 🙂 - von negativen Machenschaften der Verwandtschaft, etc.
- ….
Seine auflistende Darstellung soll lediglich meine paranoide Einstellung unterstreichen.
Zumindest als ich diesem angeblichen „Dr. Amtsarzt“ von der medizinischen Behandlung meines Vaters berichteten wollte, hätte er den Gesprächsfaden aufnehmen können, um mich in meiner Gedankenwelt zu erfassen.
Auch den Einbruch ignorierte er und der Berufsbetreuer und das bedeutet schon bald „Strafvereitelung“.
Staatdessen vermerkt er seine Auflistung mit dem Hinweis:
Zitat: „Denken war weitschweifig und wirkte paranoid, wobei nicht hinreichend zu unterscheiden war, welche Inhalte auf realen Ereignissen beruhten, welche überwertige Ideen darstellten und wo bereits Wahnvorstellungen eingesetzt hatte.“
Ist das ein GUTachten? NEIN
Dieser „Schmierfink“ sollte zur Rechenschaft gezogen werden!
Nachtrag: März 2022
Ich werde ihn bzw. andere um Herausgabe bibliothekarischer Angaben zu seiner Promotionsarbeit bitten.
Denn ich urteile erst, wenn ich mir ein ausführliches Bild machen konnte.
Nach meiner bisherigen Bewertung ist der Herr „Dr. Amtsarzt“ eher ein „Dr. phil.“ als ein „Dr. med.“,, denn das, was er in seinem „Wischiwaschi„- Gutachten herbei philosophiert trägt nicht die Schrift eines erfahrenden Psychiaters 😉 😉 😉
Anmerkung:
„Mein Denken mag ja paranoid sein, doch sein Benehmen (in Wort und Schrift zum Aussdruck gebracht!) behinderte meine gute Genesungsfortschritte und belastet mich bis heute“.
Und was dachte ich tatsächlich?
Der unfreundlicher Auftritt des Amtsarztes warf bei mir sofort die Frage auf:
„Was für ein A… ist das denn?“
,
Hinweis: Das „A“ steht für Ausgebildeter, Akademiker, … und nicht für das, was Sie evtl. denken könnten.
weitere Anmerkung: 🙂
Kann sein, dass ich an div,. Stellen meine dt. Grammtaik nicht beherrsche und auch evtl. „mir“ und „mich“ verwechsel, doch so“ kriminell“ wie der Berufsbetreuer es ist, der „mein“ mit „dein“ verwechselt, bin ich noch lange nicht.