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für eine Klage gegen meinen ehemaligen Berufsbetreuer inkl. Komplizen.

Gründe: Verleumdung, Veruntreuung von Geldern, Unterschlagung von Briefen, Beseitigung/ Vernichtung von mir wertvollen Gegenständen, …

Bereits durch meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gelaufen:

„,Des Weiteren berichtet er, dass er angeblich gemeinsam mit seinem Bruder schon in jungen Jahren wesens- und verhaltensauffällig gewesen sein solle. Er wird als zurückgezogen beschrieben, die Mutter litt angeblich unter Schizophrenie, der Vater an schwerer Depression.
Seit seiner Kindheit soll angeblich eine Wahn- und Ideenflucht bestanden haben

 

 
Fazit:
Also: Mutter angeblich schizophren, Vater depressiv, und ich leide unter „Wahnvorstellungen“
Das ist m.E. üble Nachrede und schlechte Recherche des Betreuers, der  bewusst nur negative Aspekte erwähnt hat, um meinen Ruf zu zerstören.
(siehe auch Aussagen des Amtsarztes, den er bewusst manipuliert hat!)
  • Veruntreuung von Geldern

Der Betreuer hat in seinem Schlussbericht an das Betreuungsgericht einige Geldbeträge unterschlagen.
Hierbei handelt es sich zwar lediglich um ca. 2000 €, doch das Vorgehen war bewusst angelegt, denn ich sollte  03.2021 eine —> Selbstverfügungserklärung unterschreiben, dass er keine Abbuchungen von meinem Girokonto abgebucht habe.
Doch da wusste ich bereits durch meine angeforderten Bankauszüge, dass er Online-Abbuchungen vorgenommen hatte und sich dazu  eine neue IC-Karte hatte aushändigen lassen.

Außerdem ließ er sich von Herrn Klaus D. einen Betrag von 1.253 € auszahlen, die Herr D. mit meiner ausdrücklichen Genehmigung von meinem Konto abgebucht hatte und zwar  zeitlich vor der Betreuungszeit des Betreuers

Auch diesen Betrag unterschlug er, weil er diesen Betrag in seinem Schlussbericht nicht erwähnt.

Ich erhielt nach Rückkehr aus der REHA eine Quittung von Klaus D., welche der Betreuer mit „i. V. Thomas N.“  unterschrieben hatte.
Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Betreuer das Geld  für meine Ausgaben verwendet habe.

Doch das  es passt zeitlich nicht zusammen, weil der Betreuer nur Teilquittungen aus Feb. 2021 vorlegt, die den Betrag von .1.253 € erreichen, doch er hatte das Geld bereits 30.09.2020 von Klaus D.  „erpresst“.

Auf die eigentliche Unterschlagung geht die Staatsanwalt nicht ein!
Fazit: Einfach erbärmlich!

 

Mein berechtigter Verdacht:
Mein Stallboden wurde mit tatkräftiger Unterstützung/ Genehmigung des Betreuers inkl. seines Komplizen entrümpelt.
Dort lagerte ich in dem unaufgeräumten Dachboden mehrere Schätze und ich hätte nie gedacht, dass man dort ohne Vorankündigung /OHNE gENEHMIGUNG 😉 aufräumt.

Hier lagerte ich Bargeld im Wert von ca. 10.000 €.
(u.a. 3 Goldunzen (Kan. Maple Leaf) .
Da der Betreuer am Tage meiner Rückkehr vor Zeugen berichtete, dass er dort auch eine Schreckschusspistole, eine Sektflasche und auch einen Dollarschein auf dem Stallgebäude „gefunden“ hat, belegt er, dass er akribisch nach Wertgegenständen gesucht hatte.

Aufgrund der nachgewiesenen Unterschlagungen, der Selbstverfügungserklärung und auch durch sein allgemeines Vorgehen vermute ich, dass er auch diese Wertgegenstände entdeckt und entwendet hat, doch hier fehlen die Beweise.

Doch hier fehlen die Beweise.

Die Liste der entsorgten Gegenstände ist lang.
Bitte obigen Link anklicken.

Den Schaden inkl. Folgeschäden schätze ich auf über 12.000 €.

Mit Schmerzensgeld von ca. 5.000 € aufgrund der „üblen Nachrede/ Verleumdung“ schätze  ich den mir zugefügten Schaden auf insgesamt 25.000 €.

 

Diese Summe setzt sich aus sehr vielen kleinen Positionen zusammen. So hat der Betreuer trotz mehrfacher Aufforderung, nicht reagiert und z.B.  meine KFZ-Papiere hat er bis heute (Juli  2023) nicht herausgegeben.
Auch meine Anzeige bei der Polizei wurde ignoriert mit der Begründung, dass der Betreuer alle Unterlagen dem Betreuungsgericht ausgehändigt habe.

Anmerkung:  In den Augen der Polizei besteht keine Veranlassung!

Eine Wiederanmeldung des VW Golfes ist somit erschwert und mit weiteren Ausgaben verbunden.

Der kriminelle Betreuer wollte mit dem NDR Kontakt aufnehmen, damit ich dort meine Schulden begleichen könne, denn er wusste, dass ich bei meiner Bank ein pfändungssicheres Konto hatte.

Ich verbot ihm dieses am Krankenbett mit der Bitte, er solle sich einmal bei der Kommune erkundigen, ob ichaufgrund meiner geringen Rente evtl. Wohngeld erhalten könnte.
Meiner  Aufforderung kam er nicht nach.
Nach meiner Rückkehr übernahm ich es und siehe da, ich bekomme Lastenzuschuss!
Hätte der kriminelle Betreuer im Sept. 2020 diesen Lastenzuschuss beantragt, wäre ich nun um ca. 2.000 € „reicher“, doch er hatte kein Interesse.
Fazit: Er war ledig damit beschäftigt, dass sein Komplize mein Haus & Hof übernehmen konnte und ich in eine finanzielle Notlage gerate!!!

Auch unter diesem Aspekt wurden etliche Sanierungen vorgenommen. Eine alte Ölheizung wurde m.E. nur installiert, um die Funktionstüchtigkeit der Leitungen zu überprüfen.
Es war nicht erforderlich, die unteren Räumlichkeiten der ehemaligen elterlichen Wohnung zu sanieren,. denn  mein eigentlicher Wohnsitz befindet sich im 3. Gebäudeabschnitt, den ich immer als „Bürowohung“ bezeichnete  mit Adresse „Im Himmel 15 A“ und in diese Wohnung wurde eingebrochen.

Der Einbruch wurde vom Betreuer nicht gemeldet und ignoriert.
Auch wurden keine Vorkehrungen getroffen, diese Wohnung zu sichern, doch er durchstöberte alle Schubläden, denn er zeigte mir am Krankenbett ein Familienfoto, welches in der „untersten“ Schublade lag.

Und er fraget mich am Krankenbett, wo ich denn die KFZ-Papiere meines Jaguars habe?
Anmerkung: Dieser Berufsbetreuer ist ein Verbrecher!!

Auch aus dieser Wohnung wurden Geldbeträge und andere Gegenstände entwendet.
-> siehe Silberschatz

Fortsetzung folgt (12.10.2022)

 

Suche mutigen Anwalt:In
für eine Klage gegen den Amtsarzt wg.  „übler Nachrede“-

Vorgeschichte:
Sein „psychologisches“ Gutachten:

In seinem „Gutachten“ zitiert er verleumderische Aussagen einer Bekannten, welche dem Sozialpsychiatrischen Dienst gegenüber berichtet habe, das ich mich psychisch verändert hätte.

Als Grund wird genannt, dass ich z.B. einen Besitzer eines Bauernhofes wegen irgendwelchen Gründen anzeigen wolle.(Anmerkung: Dabei nennt der Amtsarzt sogar den Namen des Bauernhofes und bringt somit  diesen Besitzer in Verbindung einer Straftat).
Außerdem soll ich angeblich an meine Freunde bitterböse Briefe schreiben, welche belegen, dass ich mich psychisch verändert habe.

Diese Verleumdungen hat der Amtsarzt in seinem Verhör nicht angesprochen und abgeklärt.

Zitat: Erster Absatz in seinen Gutachten
„Im August 2020 nahm eine Bekannte des Herrn Mossner mit dem hiesigen Sozialpsychiatrischen Dienst Kontakt auf und gab an, dass sie sich große Sorgen um ihn machen. Er habe sich psychisch verändert.
Er schimpfte immer über den sogenannten XXXXhof(im Original vollständiger Name!) , insbesondere über dessen Besitzer, den er auf wegen irgendwelcher Dinge anzeigen wolle. Die sonst sehr gute Freundschaft zu Personen in seiner Umgebung sei durch viele böse Briefe und Vorwürfe des Herrn Mossner sehr belastet. Man vermute, dass er psychisch erkrankt sei.“

ich bin der Meinung, dass hier eine Straftat („Üble Nachrede“ ) vorliegt und mir dadurch erheblicher Schaden zugefügt worden ist.

Die Gesprächsführung des Amtsarztes habe ich —> bereits hier ausführlich geschildert.

Da er auf einen Fragenkatalog vom und auf eine Erinnerung nicht geantwortet hat, belastet er weiterhin meine Genesung.

Ich werde dementsprechend bald antworten, denn das Verhalten des Amtsarzt sollte bekannt werden.

Durch seine Erwähnung, dass eine Bekannte mich beim Sozialdienst belastet hätte, zerstörte er mein Vertrauen zu einigen Personen in meinem Bekanntenkreis.
Es kommen lediglich nur 6 Frauen in Frage, die den Namen des Bauernhofes kennen. Doch bislang hat sich zum Thema keine als „Denunziantin“bekannt.

Vielleicht hat der Amtsarzt auch bewusst die Verleumdung erwähnt, damit sein Vorwurf „paranoid, schizophren„glaubhaft zu unterstreichen.

Seine mündlichen „Beleidigungen“ z.B. die rhetorische Frage: „Haben Sie überhaupt generell jemals in ihrem Leben gearbeitet wird er sicherlich von sich weisen‘
Doch seine unbedachten schriftliche Aussagen in seinem Gutachten belegen, dass er oberflächlich gearbeitet und leichtfertig bzw. bewusst mich negativ beurteilt hat.
In vielen Punkten ist sein Gutachten fern von der Realität und fördert nicht die Genesung eines körperlich sehr geschwächten Probanden.
Also wird eine Warnung in den sozialen Medien erfolgen!!

Deshalb meine Vorstellung, dass er persönlich zur Verantwortung gezogen wird.
Meine Forderung (wenn juristisch möglich):
Schmerzensgeld (ca. 5.000 €)  und Korrektur  seines destruktiven Gutachtens.

Er unterstellt mir „Streitsucht„, dabei hätte er mir lediglich Auskunft geben können, wer die Fortsetzung einer Betreuung fordert, denn aus einem Anschreiben der Amtsrichterin ging hervor, dass eine Befragung nur dann erfolgt, wenn einer die Fortsetzung einer Betreuung fordert.

Anmerkung: Und derjenige, der kriminelle Berufsbetreuer, war bei diesem Verhör anwesend. Er schwieg jedoch und bekannte sich nicht dazu, dass er die treibende Kraft war, um seine Machenschaften (Veruntreuung) zu vollenden, denn er war mit seinem Komplizen dabei, mir Haus&Hof zu nehmen.

Durch die Handlungen und Aussagen kam der Amtsarzt wohl zu den beleidigenden Aussagen und zu der Feststellung des Psychiaters , dass

Zitat aus dem Gutachten:

„Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber
für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten.“

Anmerkung:
Dabei entrümpelten der Betreuer mit seinem Kompllzen unwichtige Räume (Stallboden/ Garage) und stellten viele Gegenstände demonstrativ auf den Hof, damit dieser Eindruck entstehen sollte. (Bewusste Handlungen).

Man sollte die sprachliche Aussagen des Amtsarztes einmal näher betrachten. Ich bin leider Naturwissenschaftler, doch seine sprachlichen Aussagen dienen lediglich dazu, dass er bewusst meine Integrität meiner Person untergraben wollte.

Zitat aus seinem Gutachten:
„Allerdings kann aufgrund der erhobenen Befunde eine echte Persönlichkeitsstörung mit hauptsächlich paranoid querulatorisch Zügen oder aber eine andere oder aber eine endogene Psychose nicht ausgeschlossen werden.“

„Allerdings bestehen zurzeit keine deutlich richtungsweisenden Symptome.“

Meine Anmerkung:
Die letzte Aussage widerlegt seine Mutmaßungen.
Aus diesem Grunde ist sein Gutachten m.E. in vielen Punkten unprofessionell und destruktiv, welches nicht zur Genesung beiträgt.

Fazit:
Lassen Sie diesen Amtsarzt nicht ohne Zeugen in Ihr Haus!
Sein Verhalten mir gegenüber war unfreundlich, unhöflich, arrogant, selbstherrlich, von sich voreingenommen, …

Mir fehlen die Worte dazu und ich möchte nicht beleidigend sein.

mehr demnächst auf meiner Homepage:
www.ammerland-mien-jammerland.de

 

Im Aufbau Dez.2019: ohne Korrektur