Südliche Grenze zum erfolgreichen Nachbarn, der mich …

Hinweis:
Der Schuppen steht nachweislich bereits bis zu 35 cm auf meinem Grundstück.
Und ich werde von ihm als „Penner“ bezeichnet.
Dennoch habe ich nichts unternommen, doch nun (2021) muss ich es offiziell tun, sonst hat der Amtsarzt noch die Bestätigung, dass ich zitiere: „Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber
für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten.“

Soll ich mich aufregen?
Mein Motto: „Trete nicht nach unten, sondern nach oben!“
Deshalb habe ich viele alte Informationen nun mit dem Hinweis auf das „WISCHIWASCHI“- Gutachten des Amtsarztes vermerkt. :=