JA! Nichts gegen Betreuer, doch schwarze Schafe gibt es überall!
Da ich nach Aussagen meines ehemaligen Betreuers psychisch erkrankt bin, nehme ich mir gewisse Freiheiten heraus, welche mir bislang fremd waren.
Nach dem mOtto:
“ ist der Ruf erst ru·i·niert, lebt es sich ganz un·ge·niert „
Anmerkung:
Bitte keine Spenden per Briefpost! Da habe ich ganz schlechte Erfahrungen! – > mehr dazu
Welche AUSbildung ist erforderlich?
Eine verbindliche und staatlich anerkannte Ausbildung zum Berufsbetreuer gibt es nicht. Aber als rechtlicher Betreuer oder Betreuerin müssen Sie aufgrund Ihrer Lebens- und Berufserfahrung fachlich und persönlich geeignet sein, in den verschiedenen Aufgabenkreisen eine Betreuung zu führen (§ 1897 BGB). © google
Kann jeder ein gesetzlicher Betreuer werden?