Strafanzeige gegen Amtsarzt

Hiermit stelle ich Strafanzeige wegen „übler Nachrede“ gegen den Amtsarzt Dr. K. !

-> 14.10.21 Strafanzeige abgewiesen

In seinem schriftlichen Gutachten  zu meiner Person (März 2021) macht er im ersten Absatz folgende Aussage:

Zitat:
Im August 2020 nahm eine Bekannte des Herrn Mossner mit dem hiesigen Sozialpsychiatrischen Dienst Kontakt auf und gab an, dass sie sich große Sorgen um ihn machen. Er habe sich psychisch verändert.
Er schimpfte immer über den sogenannten XXXXhof (Meine Anmerkung; Im Original vollständiger Name! des -Hofes) , insbesondere über dessen Besitzer, den er auf wegen irgendwelcher Dinge anzeigen wolle. Die sonst sehr gute Freundschaft zu Personen in seiner Umgebung sei durch viele böse Briefe und Vorwürfe des Herrn Mossner sehr belastet. Man vermute, dass er psychisch erkrankt sei.“

Herr Dr. K. hätte bei seiner Vernehmung  die Möglichkeit erfassen müssen, diesen Sachverhalt  zu überprüfen.
Dies geschah nicht! Aus diesem Grunde erfüllen seine Darlegungen in besonderem Maße den Tatbestand einer üblen Nachrede, denn

  • ich wollte den Besitzer des xxx-Hofes NICHT anzeigen und
  • ich habe keine bösen Briefe „geschrieben“

Auch die Nennung des vollständigen Namens des XXXX-Hofes zeigt mir, dass der Herr Amtsarzt sehr unprofessionel und leichtfertig sein Gutachten verfasst hat.

Fazit:
Diese Meldung hat also auch dazu geführt, daß  mich nun als psychisch erkrankt hingestellt hat!
Ich würde mich nicht wundern, wenn diese Bekannte selber psychische Probleme hat und die Tragweite ihrer Unterstellungen gar nicht abschätzen konnte.
Ich würde es ihr verzeihen, doch ich rate jedem davon ab, sich an den psychiatrischen Dienst zu melden.

Auf weitere Aussagen, welche m. E. auch schon eine Verleumdung darstellen, möchte ich vorerst nicht eingehen, doch sein Gutachten beruht eindeutig auch auf Aussagen Dritter und Vorgehen des Betreuers, denn einige Themen wurden in dem Gespräch gar nicht angesprochen.

So ist seine Feststelung

„Der Zustand des Grundstücks und des Hauses sprach aber für eine im Längsschnitt bestehende Antriebsstörung mit Einschränkung lebenspraktischer Fähigkeiten.“

Der -> Zustand des Grundstückes war vor meiner Erkrankung (Sommer 2020)  besser in Ordnung als nach meiner Rückkehr, denn der Betreuer hat es zugelassen und auch tatkräftig selbst mit angepackt, unwichtige Räume wie Garage und einen Stallboden zu entrümpeln und viele Gegenstände demonstrativ auf den Hof zu platzieren, um gerade diesen Eindruck wohl zu erwecken und den Amtsarzt davon zu überzeugen, dass eine weitere Betreuung erforderlich sei.

Die Türen wurden z.B. auf dem Stallboden gelagert.
Die weißen Türen sind besonders auffällig. Auch diese waren sorgfältig auf dem Stallboden gelagert. – Einfach nach draußen und wären auch wohl wie viele mir wertvolle Gegenstände einfach entsorgt worden.

Auf weitere Mängel in seinem Gutachten möchte ich vorerst nicht eingehen, doch ich bestehe darauf, dass mein Vorwurf der „üblen Nachrede“ verfolgt wird.

Seine Aussagen habe meine Gesundheit stark gefährdet.
Von dem Auftreten (unangemeldet!) und seinem unwirschen Vorgehen habe ich bereits in meinem Blog unter www.mossner.de hinreichend berichtet und behalte mir auch vor, Antworten auf meine Anzeige zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Aufbau Dez.2019: ohne Korrektur