© google Recherche nach „übler Nachrede“
Strafprozeßordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Nach § 186 StGB begeht eine üble Nachrede, wer einen ehrverletzenden Sachverhalt behauptet, den er nicht beweisen kann. … Die Verleumdung nach § 187 StGB stellt eine Steigerung der üblen Nachrede dar: In diesem Fall behauptet der Täter bewusst eine unwahre Tatsache und die Behauptung kann widerlegt werden.
Üble Nachrede liegt vor, wenn ein Täter Tatsachen über sein Opfer behauptet oder verbreitet, die nicht als eindeutig wahr beweisbar sind.Das Strafmaß liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Bereits ein nicht nachweislich wahrer Eintrag in ein Bewertungsportal kann üble Nachrede sein.19.04.2021
Hinweis:
Aus diesem obigen Grund habe ich meine Behauptungen in meinem BLOG schon mit vielen Links verknüpft!
Zur Abschreckung!!!
Mal sehen, wer es dennoch wagt, mich zu verklagen!