Antwort auf Staatsanwaltschaft vom 14.01.22

Hier bereits meine vorläufige Antwort auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 14.01.22

 

In einem Telefon-Gespräch am 13.01.22 ergaben sich noch mehr Anklagepunkte gegen den Berufsbetreuer
Und aus dem  Schreiben vom  , welches ich ebenfalls am 13.01.22 erhielt, werde ich meine Anklagepunkte erweitern.

Einspruch gegen folgende Aussagen des Betreuers

  1. Er habe jegliche Bargeldabhebungen in meinem Sinne verwendet
  2. Ein Dritter habe Zugriff auf meine Konto gehabt.
  3. Er habe nicht seine Pflicht verletzt
  4. Er habe mir auch keine Vermögensschaden zugeführt

Dazu möchte erst mal ganz schnell folgende Antworten geben.
Vielleicht kann sich dann der Betreuer und auch andere abschätzen, was nun folgt.

Alle einzelne Aussagen sind falsch!

Schon in seinem Schlussbericht erwähnt er, dass ich der Meinung gewesen sei, dass sie? (also er als Betreuer mit meinem so „hilfsbereiten“ Bekannten? ) alles falsch gemacht hätten.

Das bestätigt doch, dass er nicht in meinem Sinne gehandelt hat!

Ja!Er hat sogar gegen meinen ausdrücklichen Willen gehandelt!

Ich habe ihm am Krankenbett mitteilen können, dass ich frei von Schulden sei und er nichts unternehmen bräuchte.

Bevor er seinen Schlussbericht dem Amtsgericht vorlegte, wollte er mich zu einer Unterschrift drängen. Selbstverfügungserklärung:
Ich behielt sein Schreiben und allein dieses Screiben sollte die Staatsanwaltschaft einmal überprüfen.

Wenn ich diese –> Selbstverfügungserklärung unterschrieben hätte, dann wären mir jetzt die Argumente ausgegangen.

Was wollte er dadurch beabsichtigen?
In dem Telefon und Schreiben der Rechtberaterin des Amtsgerichtes  vom 13.01.22 ging  hervor, dass noch weitere Punkte bzgl. Abhebungn, vorlegte Rechnungen, … weitere Fragen aufwerfen.

Er hat eigenmächtig gehandelt und mit mir nichts abgesprochen!

Er hatte bereits mit der Räumung von Stallboden, Garagen und auch der unteren Wohnung begonnen und wertvolle Gegenstände einfach entsorgt.

Den Schaden beziffere ich auf 20.000 €

Nun zu den Abhebungen:
Online Abbuchungen sind doch wohl auch Abhebungen von meinem Konto.
Er hat nicht zu allen Abhebungen detailliert den Verwednungszweck angeben.
Lediglich bei der Abhebung von 600 € nennt er den Grund.: Heizöl.

Auch der Ankauf von Heizöl  war nicht erforderlich, denn ich besitze  in meiner eigentlichen Wohnung eine komfortable wassergeführte Kaminheizung, welche sogar zwei untere Räume  der elterlichen Wohnung mit Wärme versorgen kann.

Vor seiner Ernennung zu meinem Betreuer hatte ich einem Verwandten,  Klaus D. , die IC-Scheckkarte übergeben mit dem Auftrag, dass das mein Guthabennaufgrund von Renteneinzahlungen nicht dei Pfändungsgrenze übersteigt.

Der Betreuer hat im Nachherein dieses abgehobene Geld (1.252 € ) von Klaus. D. eingefordert.
Die Höhe wurde mir nicht näher erklärt!
Hier  stellt sich die Frage, ob er dazu die Berechtigung hatte, einen Geschäftsvorgang, der vor seiner Zeit lag, eigenwillig zu regeln?

Doch Klaus D. war als Geschäftsmann so clever, dass er sich diese Auszahlung vom Betreuer hat quittieren lassen.
Es handelt sich um einen Betrag von 1.252 € (immerhin fast 2 Monatsrenten 🙂
-> Quittung

UND DIESEN BETRAG von 1.256 € HAT ER IN SEINEM SCHLUSSBERICHT NICHT AUFGELISTET!

Und wie sich jetzt herausstellt, sind auch andere Verwendungszwecke  nicht geklärt.

Wenn der Betreuer gegenüber der Staatsanwaltschaft angibt, dass er nicht in der Absicht gehandelt habe, mir einen Vermögensschaden zuzufügen, dann werde ich nun so weit gehen und ihm folgendes  bewusstes Handeln  vorwefen.

Aus dem Amnamnese-Bericht aus der Krankenakte erfuhr ich, dass ich nach Aussagen des Betreuers mir Sorgen um den Verlust von Haus & Hof mache.
Woher hatte er diese Informationen?
Dann unterstellt er mir nicht nur einen „Verarmungswahn„, sondern auch noch Wahn und Ideenflucht, unter der Bemerkung, dass meine Mutter bereits schizophren gewesen sei und mein Vater sehr depressiv.
Das war m. E: eindeutige „Rufmord“ /“Üble Nachrede

Ich habe den EIndruck, dass der Betreuer bewusst dieses angeführt hat (insbesondere meine angeblichen Sorgen um den Verlust von Haus und Hof) , um dann in alle Seelenruhe meinen Besitz neu zu verteilen.

So hat er meinen Bruder gefragt, ob er seine Oberwohnung verkaufen wolle.
Mein Bekannter bot mir Wohnrecht ab, welches ich anfangs gar nicht verstand, denn ein Wohnrecht kann man doch wohl nur dann aussprechen, wenn man Besitzer der Immobilie ist.
Und er hat mittlerweile es auch gestanden, dass er mein Haus&Hof kaufen wollte.
Fazit: Beide aktive Aufräumer, Betreuer und Bekannter#, haben sich an mein Hab&Gut vergriffen.

Sie hatten mit meiner Rückkehr nicht gerechnet und konnten meine Beerdigung nicht abwarten.

So ein Betreuer sollte zu seinem ursprünglichen Beruf zurück  und  Schweine – oder Schafe betreuen, aber keine Menschen!

Aus diesem Grund werde ich alles versuchen, diesem Betreuer das Handwerk zu legen!

 

 

Meine Recherche zu §170 Abs. 2 StPo

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

was kann ich dann machen

Mein Fazit:
Die Chancen sind also gering!
Meine Staatsverdrossenheit wächst mehr und mehr!

„Die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen“

https://www.youtube.com/watch?v=AFRNzpjyFhc

 

 

 

Im Aufbau Dez.2019: ohne Korrektur