Ermittlungsverfahren abgelehnt

Heute erhielt ich Antwort von der Staatsanwaltschaft Oldenburg!

„Strafanzeige gegen Dr. K…..,

Sehr gehrter Herr Mossner,
auf Ihre Strafanzeige vom 3.07.2021 gegenüber dem Amtsgericht Westerstede wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet. Nach Überprüfung  des von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhaltes muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat zu erkennen vermag. Aus diesem Grund habe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. §§ 152, 170 Abs. 2 StPO abgesehen.

Hochachtungsvoll
xxxxxx
Staatsanwalt

Mein Kommentar:
Kein Wunder! Was sagt ein Sprichwort?

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

Also kann ein Amtsarzt den Tratsch von Dritten ungeprüft in seinem Gutachten vermerken, ohne diesen zuvor zu überprüfen.

-> Strafanzeige wg. übler Nachrede gegen den Amtsarzt

So bin ich aufgrund falscher Aussagen von einer meiner weiblichen Bekannten (diese werde ich wohl noch ausfindig machen!!) für den Amtsarzt ein Typ, der böse Briefe geschrieben hat und den Besitzer des xxxx- Hofes (der so leichtfertige Amtsarzt nennt sogar den vollständigen Namen!) einzeigen wollte.

Dabei alles Lügen!

Fortsetzung folgt!