Ich habe heute wieder versucht, telefonischen Kontakt zum Amtsgericht herzustellen. Leider wieder vergebens; seit Wochen.
Doch ein heutiger Brief von der Staatsanwaltschaft hat mich getröstet. Somit weis ich zumindest, dass das Amtsgericht meine Anzeige vom 13.07.21 weitergeleitet hat.
Mal sehen wie die Anzeige gegen den kriminellen Betreuer verläuft.
Ich nenne ihn so, damit er mich anzeigt, dann bin ich mal gespannt wie sich dann die Richter verhalten.
Aber ich verstärke natürlich dadurch den Eindruck, dass ich ein Querulant bin! Und der Psychiater fühlt sich bestätigt! 🙂 🙂 🙂
Heute erhielt ich Antwort von der Staatsanwaltschaft Oldenburg!
„Strafanzeige gegen Dr. K…..,
Sehr gehrter Herr Mossner,
auf Ihre Strafanzeige vom 3.07.2021 gegenüber dem Amtsgericht Westerstede wurde der Vorgang zuständigkeitshalber an die Staatanwaltschaft Oldenburg weitergeleitet. Nach Überprüfung des von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhaltes muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat zu erkennen vermag. Aus diesem Grund habe ich von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. §§ 152, 170 Abs. 2 StPO abgesehen.
Hochachtungsvoll
xxxxxx
Staatsanwalt
Mein Kommentar:
Kein Wunder! Was sagt ein Sprichwort?
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Also kann ein Amtsarzt den Tratsch von Dritten ungeprüft in seinem Gutachten vermerken, ohne diesen zuvor zu überprüfen.
So bin ich aufgrund falscher Aussagen von einer meiner weiblichen Bekannten (diese werde ich wohl noch ausfindig machen!!) für den Amtsarzt ein Typ, der böse Briefe geschrieben hat und den Besitzer des xxxx- Hofes (der so leichtfertige Amtsarzt nennt sogar den vollständigen Namen!) einzeigen wollte.
Dabei alles Lügen!
Fortsetzung folgt!
Im Aufbau Dez.2019: ohne Korrektur
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