Soll ich lachen

Gegen meinen „kriminellen“ Berufsbetreuer

(Ja! Ich bezeichne ihn so, denn er kann mich gerne verklagen :), dann gibt es sicherlich eine schnellere Entscheidung über sein Vorgehen. 😉 )

hatte ich eine Klage bei der Staatsanwaltschaft auf „Verleumdung/übler Nachrede/Rufmord“ ( )  gestellt, nachdem ich aus dem Anamnese Bericht Kenntnis erhielt, dass er sowohl mich als auch post mortem meine Eltern als psychisch erkrankt hingestellt hatte.
Nach seinen Aussagen bekam er diese Informationen aus der nächsten Verwandtschaft und von den Nachbarn.
Doch er hätte diese Aussagen überprüfen müssen oder schweigen sollen.

Schlussrechnung  Anklage auf „Unterschlagung, und Veruntreuung „ erhoben.

Mein Klage bzgl. „üble Nachrede/ Rufmord“ vom  15.05.21 wurde bereits am von der Staatsanwalt abgewiesen.

Dann erhielt ich am vom Betreuungsgericht Kopien des Schlussberichtes, den der  Betreuer an das Amtsgericht eingereicht hatte.

Nach Durchsicht seiner Angaben stellte ich fest, dass er einen erhaltenden Geldbetrag von 1.252 € nicht erwähnt hatte.
Der Betreuer gab mir keine Auskunft und verweigerte jegliche Kooperation.
Eine Durchschrift der „Quittung / Rechnung“ hatte mir der Ehemann meiner lieben Cousine nach meiner Rückkehr ausgehändigt.
Jedoch auch er verweigerte mir nähere Angaben dazu.

Am 13.07.21 Strafanzeigen

Strafanzeige gegen Betreuer wg. Unterschlagung, Veruntreuung und eine Strafanzeige gegen Amtsarzt wg. „übler Nachrede“ in seinem Gutachten.

Anmerkung:
Der Mann meiner Cousine hatte vor Beginn meiner Betreuung meine IC-Karte erhalten, um mein Konto zu überwachen.
Er sollte alle Beträge über 1.100 € von meinem Konto abheben, was er auch zu meiner vollen Zufriedenheit gemacht hat ! DANKE.
Er hob insgesamt einen Betrag von 1.800 € ab.
Der „kriminelle“ Berufsbetreuer verlagte wohl dann am 29.11.2020 die Herausgabe von den abgehobenen Geldbeträgen.

Eine Bestätigung einer Geldübergabe von 1.252 € liegt mir wie oben erwähnt vor, doch als Durchschrift.

Der Berufsbetreuer legte jedoch ältere  Rechnungskopien (alle meist Feb. 2021!)  der Staatsanwaltschaft vor, die seinen Empfang von 1.252 € vom 29.11.2020 rechtfertigen sollen.

Diesen Geldbetrag unterschlug er jedoch in seinem Schlussbericht!
Der Berufsbetreuer gab mir keine Antworten auf meine Fragen und war in keinster Weise zu einer Kooperation bereit.

Dieser rührte sich erst am 06.04.2021 nach Aufforderung der Staatsanwaltschaft , welche mir dann  Kopien seiner Rechnungen übersandten.

Nach meiner Meinung hatte der Berufsbetreuer keine rechtliche Handhabe, finanzielle Vermögensangelegenheietn vor seiner Betreuungszeit zu klären.
Insbesondere war er m. E. nicht befugt, diesen Betrag zu „erpressen“, indem er sich als Berufsbetreuer mit besonderen Befugnissen vorstellt hatte.

 

Von der Staatsanwaltschaft bin ich wieder einmal sehr enttuscht worden.

Nachtrag:
Vor wenigen Wochen (Jan. 2023 !)  teilte mir ein Anrufer mit, dass das Urteill des OLGs bzgl. Erbschaftsauseinandersetzung im Jahre 2017 ungültig sei, weil ich nicht durch einen Anwalt vetreten wurde.