Nachricht von der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Heute habe ich die fast erwartete Anwort der Staatsanwaltschaft (Schreiben vom 14.01.22) erhalten.

Das Ermittlungsverfahren gegen meinen ehemaligen Betreuer wurde eingestellt, weil dem Beschuldigten (Tatvorwurf Untreue vom 29.05.2021) ein strafbares Verhalten nicht  mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Er hat nachtürlich alles abgestritten !
Auch will er noch fälschlicherweise so argumentieren, dass Dritte noch Zugriff auf mein Bankkonto gehabt hätten.
Ja, jedoch zeitlich vor seiner Betreuungsfunktion.

Und dann ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, dass  dem Betreuer keine Pflichtverletzung nachgewiesen werden könne oder in der Absicht gehandelt zu haben, mir einen Vermögensschaden zuzufügen.
Dann der so schöne Standarsatz „Der Sachverhalt wird sich daher nicht abschließend aufklären lassen“
und … „Im Zweifel für den Angeklagten“
Und bei dieser Sachlage gäbe es keinen Anlass zurErhebung einer Klage.

Anmerkung:
Mir geht es gesundheitlich immer besser. Noch vor wenigen Tagen hätte mich so etwas noch aufgeregt und ich hätte wie sonst fast den ganzen Tag auf der Toilette verbracht.

Doch diese Antwort von der Staatsanwaltschaft habe ich schon erwartet:

Nun werde ich die Klage auf Veruntreuung noch erweitern, denn es ist erwiesen, dass er zusammen mit einem Bekannten von mir Räumlichkeiten entsorgt hat, welche in keinster Weise erforderlich waren und gegen meinen Willen erfolgten!

Der Bekannte wollte mir sogar ein Wohnrecht einräumen!
Alos waren sie gemeinsam (Berufsbetreuer und Bekannter)dabei, über mein Hab&Gut zu entscheiden.
Und das gegen meinen ausdrücklichen Willen !

WIe kann man soetwas bezeichnen? Das wird das Gericht entscheiden, denn nun stelle ich auch den Antrag, dass man zum Schutze der Allgemeinheit, diesem Berufsbetreuer generell die Betreuung zu entziehen.

– > Kopien der Staatsanwaltschaft hier

-> Meine vorläufige mögliche Antwort